Renovierung bei Auszug nötig?
Fragestellung
Mein Sohn zieht Ende Januar 2019 aus. Das Mietverhältnis bestand dann etwas über zwei Jahre. Muss er die Wände/Decken streichen oder nicht? Er hat in der Wohnung geraucht, aber nicht übermäßig. Die Wohnung war bei Einzug renoviert.
Vielen Dank!
A. Niedenhoff
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
die Klauseln zu den Schönheitsreparaturen sind auch nach der neusten höchstrichterlichen Rechtsprechung zulässig.
Sofern - wie Sie schildern - die Wohnung bei Mietbeginn komplett neu renoviert gewesen ist, benachteilig die in § 11 wirksam geschlossene Vereinbarung den Mieter auch nicht unangemessen.
Dann kommt es also "nur" darauf an, ob der Renovierungsbedarf besteht, also Schönheitsreparaturen erforderlich sind. Das lässt sich so natürlich von hier aus nicht abschließend bewerten, wobei bei einem Raucher wohl ein Bedarf möglich wäre.
Daher sollte hier der Kontakt mit dem Vermieter gesucht werden, um eine Einigung - bitte schriftlich - zu erzielen. Häufig sind die Vermieter bereit (wenn ein Nachmieter die Wohnung ggfs. so übernehmen würde), gegen Zahlung eines gewissen Obulusses den Mieter von ansich geschuldeten Arbeiten zu entbinden.
Aber rechtlich besteht hier die Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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