Reiserecht
Fragestellung
Haben eine Flugreise bei JT Touristik gebucht.Airline wäre Airberlin gewesen .JT Touristik ist jetzt auch insolvent.Brauchten keine Anzahlung leisten.Gebucht wurde Anfang August.Keinen Sicherungsschein erhalten.Die gesamte Summe sollen wir bis zum 29.10.17 zahlen.Wie sollen wir uns verhalten?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Tamas Asthoff
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst sollte darauf hingewiesen werden, dass der volle Preis nur angefordert werden darf, wenn ein Sicherungsschein ausgegeben wurde. Diesen würde ich als allererstes anfordern- der Sicherungsschein ist die einzige Garantie dafür, dass Sie auch der Insolvenz abgesichert sind. Ohne Sicherungsschein brauchen Sie die Gegenleistung- Zahlung - nicht erbringen.
Dies gilt auch insb. wegen der AirBerlin Flüge, die der Reihe nach gestrichen werden. Auch deren "Stattfinden" sollte JT bestätigen.
Schliesslich bietet das BGB im allgemeinen Teil eine Handhabe für den Rücktritt, wenn sich anbahnt, dass die Rücktrittsvoraussetzungen vorliegen werden, weil etwa jetzt schon ersichtlich ist, dass die Reise nicht stattfinden wird. Lediglich beim Schadenersatz sehe ich Probleme in der Durchsetzung gegen ein insolventes Unternehmen.
Treten Sie also jetzt zurück, werden Sie die Mehrkosten bei einer anderen Reisegesellschaft kaum durchsetzen können. Als erstes wäre aber der Sicherungsschein anzufordern, wichtig: unter Fristsetzung!
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