Rechtsfragen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe einige Fragen zur Rechtslage.
Ich möchte gerne eine Website veröffentlichen bei der mehrere Personen ein bestimmtes Produkt zusammen finanzieren. Jedoch bekommt nur einer, der einen bestimmten Bruchteil des Produkts investiert hat dieses Produkt. Wie das Auswahlverfahren realisiert werden soll hängt an der rechtlichen Lage ab und möchte dies erst später entwickeln. Natürlich will ich das dies seriös, ehrlich zu geht und keine Abzocke veranstalten. Das Ganze hört sich natürlich sehr nach Gewinnspiel, Glücksspiel an. Jetzt stellt sich mir die Frage ob diese Idee eine Zukunft hat. Möglicherweise auch mit Änderungen meiner Idee. Ist es rechtlich möglich so etwas anzubieten? Wenn nein, unter welchen Änderungen wäre dies möglich?
Ich würde mich sehr über eine aussagekräftige Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Bayer
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage auf Grundlage der mir zur Verfügung gestellten Informationen wie folgt:
Sie möchten Personen zusammenführen, die gemeinsam in ein Projekt investieren, Anteile und somit Eigentum an diesen Projekt erwerben.
Sie tragen vor, dass zwar eine Vielzahl von Personen investieren können, aber nicht jeder Investor auch Eigentum erwerben kann.
Der letztendlich Eigentümer werden wird bestimmt sich nach einen bestimmten Auswahlmechanismus.
Sollte der Zufall Teil dieses Auswahlmechanismus sein, so würden Sie in der Tat in die Nähe von Glücksspiel gelangen.
Ein Blick in den Glücksspielstaatsvertrag schafft hier Gewissheit:
"Ein Glücksspiel liegt vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt. Die Entscheidung über den Gewinn hängt in jedem Fall vom Zufall ab, wenn dafür der ungewisse Eintritt oder Ausgang zukünftiger Ereignisse maßgeblich ist. Auch Wetten gegen Entgelt auf den Eintritt oder Ausgang eines zukünftigen Ereignisses sind Glücksspiele."
Ist also das Zufallselement bei Hrer Auswahl nicht maßgeblich, spielen noch andere Faktoren eine Rolle, so sehe ich hier keine Nähe zu einem verbotenen Glücksspiel.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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Zusammengefasst ist dieses Geschäftsmodell legal, wenn das Auswahlverfahren nicht durch Glück, Zufall bestimmt wird sondern beispielsweise durch ein kleineres Geschicklichkeitsspiel oder Quizfragen um einen einzelnen "Gewinnenden" auszuwählen. Dies muss eindeutig nachgewiesen werden können. Ist das richtig?
Wenn ja, mit welcher Art von Anwalt muss ich mich weitergehend in Verbindung setzten (Bereich Vertragsrecht?), um weitere Fragen, AGBs und sonstiges zu klären? Habe schon Anwälte in der direkten Umgebung gefragt, leider bearbeiten diese nur andere Rechtsgebiete.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Bayer
In der Sache bin Ihnen gerne weiterführend behilflich, senden Sie Ihre Kontaktdaten einfach an mail@kanzlei-park.de, ich werde sodann Kontakt mit Ihnen aufnehmen.
Ich habe schon eine Vielzahl von AGB verfassen dürfen und werde auch Ihnen helfen können.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park