rechnung reduzieren?
Fragestellung
Der Steuerberater hat meine Unterlagen verschlampt. Ich kann es aber nicht beweisen. Jetzt schickt er ne abschlussrechnung über 2000 euro. Kann ich die reduzieren?
Ich hab stunden über den Kontoauszügen gesessen um die einkünfte zu rekonstrieren. die ausgaben geht gar nicht.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Holger Traub
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage will ich wie folgt beantworten:
Sie haben die Kernproblematik in Ihrer Fall bereits selber angeschnitten. Die Beweisthematik.
Die Pflichten des Steuerberaters ergeben sich aus dem zwischen Ihnen und dem Steuerberater geschlossenen Beratungsvertrag. Hierüber ist der Steuerberater selbstverständlich auch zum sorgsamen Umgang mit den übersandten Unterlagen verpflichtet. Ebenso hat er die Pflicht, diese wieder an Sie heraus zu geben.
Sollten Ihnen durch die Unmöglichkeit der Herausgabe rechtliche Nachteile entstehen, können Sie Schadensersatz ggü. dem Steuerberater geltend machen. Ebenso, wenn auf Grundlage fehlender Unterlagen nur noch eine Schätzung durch das Finanzamt möglich ist oder Betriebsausgaben steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden können.
Das zeitaufwendige (Vor-)Sortieren Ihrerseits kann jedoch nicht als Schadensersatz geltend gemacht werden. Dies hat jeder Steuerpflichtige zu tun. Auch besteht hier zwischen dem Aufwand zum Sortieren und dem Verlieren der Unterlagen kein kausaler Schadenszusammenhang.
Für den Fall der Geltendmachung eines Schadenersatzes müssen Sie jedoch beweisen, in welchem Umfang dem Steuerberater die Unterlagen übergeben worden sind. Gelingt Ihnen dies, muss darüber hinaus bewiesen werden, dass gerade durch das Verlieren der Unterlagen Ihnen ein Schaden entstanden ist (z. B. Nachfertigung von Kontoauszügen wegen Aufbewahrungspflicht Buchhaltungsunterlagen, überhöhte Schätzung durch das Finanzamt, die nicht mehr wiederlegt werden kann etc.). Sofern dies möglich ist, sind Sie auch berechtigt, die gestellte Rechnung zu mindern.
Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass im Falle der Minderung der Steuerberater seinen Anspruch ggf. gerichtlich durchsetzen wird. Daher sollten Sie sich Ihrer Sache bzgl. eines beweisbaren Schadens durch das Verlieren der Unterlagen - entsprechend meinen vorgenannten Ausführungen - sicher sein.
Ich hoffe Ihre Frage wunschgemäß beantwortet zu haben. Sofern dies der Fall ist, wäre ich über eine 5-Sterne-Bewertung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
Sie haben eine Frage im Bereich Steuerrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen