Rechenfehler bei Miete
Beantwortet
Fragestellung
Guten Morgen,
mein Steuerberater hat festgestellt, dass ich in meinem Mietvertrag einen Additionsfehler habe, d.h. ich habe € 80,-- zu wenig berechnet (siehe Anlage). Die Addition der Positionen Grundmiete 874,50 + Tiefgarage 80,-- + Nebenkosten 130,-- = 1084,50 und nicht 1004,50. Das Mietverhältnis begann am 1.3.2016, besteht also seit 2,5 Jahren. Dadurch ist ein Fehlbetrag von € 2.480,-- entstanden.
Frage: Kann ich nun für die 2,5 Jahre den Fehlbetrag zurückfordern? Der Mieter ist Controller und hat den Fehler mit Sicherheit schon bei Vertragsabschluss entdeckt.
MfG
I.K
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
offensichtlich liegt ein Schreibfehler vor bzw. die 80,00 € wurden bei der Addition nach §§ 133, 157 BGB deutlich für einen objektiven Empfänger "vergessen". Sei er nun vom Fach wie ihr Mieter oder "jedermann".
Insofern können Sie im Rahmen der Regelverjährung nach den §§ 195 ff. BGB die ausstehenden Mieten noch nachfordern. Gar kein Problem.
MfG
D. Saeger
- RA -
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Vielen Dank
I. Kesper
MfG
RA Saeger