Prüfung Testament
Fragestellung
Hallo Frau Standke,
anbei mein Entwurf eines Testaments, das ich handschriftlich aufsetzen und beim Nachlassgericht hinterlegen möchte.
Bitte prüfen Sie es auf Rechtsgültigkeit und modifizieren Sie ggf. die Formulierungen.
Ich bin 59 Jahre alt, meine Frau 52. Wir haben keine Kinder.
Die Bestimmung, meine Schwester (58) und meinen Schwager (69), kinderlos, zu je 50% als Erben einzusetzen, sollte meine Frau schon verstorben sein, ist dazu gedacht, die Gesamtlast der Erbschaftssteuer durch Ausnutzung der Freibeträge zu senken - allerdings nur wenn meine Schwester aufgrund einer noch bestehende Ehe und eines Testaments meines Schwagers davon profitiert.
Sollte eine Benachrichtigungspflicht des/der Erben gegenüber der durch Vermächtnis begünstigten Frau Kadgien aufgenommen werden?
Herzliche Grüße
Joachim Schwarze
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Antwort von Rechtsanwältin Kristina Standke
Sehr geehrter Ratsuchender,
das Testament ist so gültig. Allerdings bestimmt man in der Rehel die Erbquote mit 1/2 und nicht mit 50 %. Das ist jedoch nur eine Formsache und beeinträchtigt den Inhalt nicht.
Auch die Auflage gegenüber Ihrem Schwager halte ich für wirksam, da sie nicht sittenwidrig ist. Insofern habe ich keine Bedenken gegen das Testament.
Eine Benachrichtigungspflicht kann nicht schaden. Eventuell können SIe die Frist auch mit dem Nachweis der Benachrichtigung verbinden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
K. Standke
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