Prüfung eines weiteren Arbeitszeugnis - Min. Level/Leistung Pro
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Fritsch,
ich habe noch ein weiteres Arbeitszeugnis zur Prüfung. Können Sie dies mindestens gemäß dem Leistungslevel Pro prüfen? Besten Dank.
1. Das Datum bei der Unterschrift ist der 27.01.2014., mein Austritt war jedoch am 31.01.14. Ist dies ein Nachteil für meine Beurteilung? "Dummerweise" habe ich selber auf den 27.01 beharrt, da an diesem Tag mein Zeugnis ausgehändigt wurde.
2. Die Formulierung für die Beendigung des Arbeitsverhältnis: "...aus betrieblichen Gründen...mit einem Standortwechsel verbunden..." Ist dies ein Nachteil für meine Beurteilung? Tatsächlich war es so, dass der AG mir eine Position in Hamburg angeboten hat, ich diese jedoch schlussendlich abgelehnt habe, da ich schon über 20 Jahre in München lebe.
Beste Grüße, Günter A.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Mandant, vielen Dank für Ihr Verständnis. Ich komme schnellstmöglich auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen Daniela Désirée Fritsch Rechtsanwältin
Sie möchten Ihr Arbeitszeugnis prüfen lassen?
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ich hatte ursprünglich vor, mich heute Vormittag an Ihre Angelegenheit zu setzen, fühle mich aber seit gestern kränkelnd und leicht fiebrig.
Sofern Ihre Angelegenheit nicht zeitkritisch sein sollte, wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn Sie die Bearbeitungsdeadline um ein oder zwei Tage verlängern könnten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin
ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Geduld. Ich bin nun wieder "auf dem Dampfer" und seit heute zurück im Büro. Gerne habe ich das von Ihnen hochgeladene Zeugnis überprüft und möchte dieses wie folgt kommentieren:
1.
Der einleitende Absatz enthält zunächst die üblichen erläuternden Sätze zum ehemaligen Arbeitgeber. Dieser Teil des Zeugnisses ist zwar eher knapp gehalten, was sich aber nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Der Fokus liegt eher auf Ihrer individuellen Bewertung, was ja so auch durchaus sein soll.
Das Datum der Zeugniserteilung würde ich gleichfalls nicht als problematisch ansehen, zumal hier am Anfang ja klar das Beendigungsdatum zum 31.01. genannt wird.
Sie haben natürlich insofern recht, als dass beide Daten sinnvollerweise etwa zusammenfallen sollten. Es ist aber rechtlich nicht zwingend, dass ein Zeugnis nach Beendigung des Arbeitsvertrages geschrieben werden muss. Der zeitliche Zusammenhang von vier Tagen ist gering.
Etwas anderes wäre es, wenn mehrere Wochen oder gar Monate vor Vertragsbeendigung lägen. Dann sollte das Zeugnis sinnvollerweise als Zwischenzeugnis bezeichnet und aus Anlass der Vertragsbeendigung aktualisiert werden.
2.
Die Aufzählung der von Ihnen übernommenen Aufgaben wirkt umfangreich und vollständig.
Bitte überprüfen Sie dies aber sicherheitshalber noch einmal selbst, da Sie am besten beurteilen können, ob nichts vergessen worden ist. Auch ein Agleich mit einer seinerzeitigen Stellenbeschreibung kann sinnvoll sein.
3.
Ihr Fachwissen und Ihre Einbringung von Kenntnissen in die Praxis werden als "gut" bis "sehr gut" gewertet, was durch die Worte "sehr" und "überdurchschnittlich" zum Ausdruck gebracht wird.
4.
Der erste Absatz auf Seite zweit des Zeugnisses befasst sich ausführlich mit Ihrem täglichen Arbeitseinsatz sowie mit Ihren Führungsqualitäten.
Alle genannten Bereiche werden als weit überdurchschnittlich und somit als "sehr gut" gewertet. Schön ist in diesem Zusammenhang die ausführliche Benennung von Beispielen, auch von Projekten, die Sie geleitet haben. Hierdurch werden die Bewertungen plastischer.
Die Angaben zu Ihren Führungsqualitäten geben keinerlei Anlass für Missverständnisse und sind gut und sachlich formuliert.
5.
Insofern etwas überraschend ist die dann folgende Gesamtwertung in dem abgesetzten Einzelsatz, welche auf "gut" lautet. Für ein "sehr gut", welches nach dem bisherigen Inhalt des Zeugnisses durchaus tragbar wäre, fehlen die Zusätze "vollste" statt "volle" Zufriedenheit und "sehr gut" statt "gut".
6.
Auch die Angaben zu Ihrem unternehmensin- und externen Sozialverhalten lassen keinen Grund zur Beanstandung erkennen.
Auch hier würde ich von einem "sehr gut" ausgehen.
7.
Die Abschlussklausel ist typisch für betriebsbedingte Kündigungen und es gut, dass sich dieser Zusatz findet, um klarzustellen, dass es kein Verschulden auf Ihrer Seite gab.
Zusammengenommen mit Ihren Erläuterungen und der weiten Entfernung zwischen Hamburg und München ist dies nicht zu beanstanden, zumal auch die Dankes- und Erfolgswunsch-Klausel einem klassichen überdurchschnittlichen Zeugnis entsprechen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und stehe für eventuelle Rückfragen gerne zur Verfügung.
Über das Ergebnis der Deckungsanfrage werde ich Sie schnellstmöglich informieren, sobald Ihre Versicherung sich bei mir gemeldet hat.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Désirée Fritsch
Rechtsanwältin