Prüfung einer Vereinbarung/Immobiliendarlehen
Beantwortet von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Fragestellung
Wir haben eine Vereinbarung mit unserer Bank zu unterschreiben. Sie sind jetzt der dritte Ansprechpartner bei yourxpert seit letzten Freitag und wir hoffen, dass Sie Zeit haben und unsere Fragen tatsächlich beantworten können. Der andere Kollege hat die deadline von 24 Stunden leider verstreichen lassen. Wir müssen am Montag, den 13.10.14 die Vereinbarung aber unterschreiben.
Dazu folgende Fragen:
1. Wir wollen sicher stellen, dass die Darlehen (in der Vereinbarung mit Nr.1 und Nr.2 bezeichnet), für uns ohne Nachteile aufgelöst werden. Uns ist es bewusst, dass es keine Rückabwicklung gbit, das heisst, dass wir ausser der bereits bezahlten monatlichen Raten von der Bank nichts auf die ursprüngliche Darlehenssumme verrechnet bekommen.
2. Wir wollen sicher sein, dass die Bank uns ohne Vorfälligkeitsentschädigung aus diesen Darlehen entlässt.
3. Wir wollen sicher sein, dass die Bank auch in der Zukunft keinerlei Ansprüche an uns bezüglich dieser Darlehen hat.
4. Gibt es in dieser Vereinbarung etwas Nachteiliges für uns und kann/soll man etwas zu unseren Gunsten ändern?
Den vollständigen Text der Vereinbarung habe ich Ihnen angehängt.
mit freundlichen Grüßen
Natalie Wäckerle
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrte Ratsuchenden,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
1. In dem ersten Punkt ist zu ergänzen:
....dass die Darlehensverhältnisse zum 17.10.2014 "mit der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Darlehensvaluta" beendet werden....
Besser wäre, wenn schon jetzt die konkrete Darlehensvaluta, die es abzulösen gilt, eingetragen werden kann.
2. In dem zweiten Punkt ist zu ergänzen:
.... der geleisteten Zins"- und Tilgungs"zahlungen....
3. In dem dritten Punkt ist zu ergänzen:
...von Zinsen", Nutzungsersatz und die Rückzahlung des nominalen Darlehensbetrages mit Ausnahme der Darlehensvaluta zum 17.10.2014 " sowie ....
4. In dem dritten Punkt, sollte ergänzt werden, welche Unterlagen die Darlehensgeberin herauszugeben hat. Entweder eine Löschungsbewilligung oder eine Abtretung der Grundschuld an eine andere finanzierende Bank.
Als weitere Punkt ist zu ergänzen:
" Mit Zahlung der Darlehensvaluta und Freigabe der Sicherheiten sind alle wechselseitigen Ansprüche gleich ob bekannt oder unbekannt erledigt".
Diese Vereinbarung setzt vorraus, dass eine Ablösung auch tatsächlich zum 17.10.2014 erfolgen kann.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit besten Grüßen
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vielen Dank für Ihre Antwort. Allerdings, und hierbei könnte ich mir jedes einzelne meiner Haupthaare vor Ärger ausreissen, habe ich Ihnen die falsche Vereinbarung zugemailt. Die jenige, die Sie beurteilt haben, will die Bank nicht unterschreiben. Wenn Sie also noch da sind, schicke ich Ihnen die richtige Vereinbarung zu und bezahle selbstverständlich neu.
liebe Grüße
Natalie Wäckerle
Viele Grüße
ich habe gerade eben eine neue Anfrage an Sie mit der diesmal richtigen Datei losgeschickt. Ich weiss, dass es spät ist und dass es eigentlich Sonntag ist. Aber es wäre wirklich außerordentlich schön, wenn Sie die Vereinbarung trotzdem noch heute durchsehen würden.
Vielen, vielen Dank!
liebe Grüße
Natalie Wäckerle
Ich bin gerade bei der Prüfung.
Viele Grüße