Prüfung B2B-Fragebogen
Beantwortet von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei mir ist kürzlich ein Fragebogen eines Kunden eingegangen im Excel-Format.
Der Kunde (im Dokument anonym als "Mustergesellschaft" bezeichnet) verlangt Angaben über - wie ich denke - teilweise vertrauliche Unternehmensdaten.
Unter anderem Angaben über andere Kunde unseres Unternehmens wie zum Beispiel den Namen derselben und die korrespondierenden Umsatzzahlen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Fragen üblich und zulässig sind und möchte Sie diesbezüglich um Hilfe bitten.
Es geht mir darum, dass alle im Fragebogen enthaltenen Fragen geprüft werden und Sie mir mitteilen, welche ich beantworten MUSS und welche nicht. Wenn möglich auch mir einem kurzen Statement / einer kurzen Begründung.
Vielen Dank im Voraus und beste Grüße
S. G.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
Grundsätzlich sind Sie überhaupt nicht verpflichtet, für Ihren Kunden einen Fragebogen auszufüllen.
Hier möchte der vermeintliche Kunde offenbar seine Position dahingehend ausnutzen, diese Informationen zu erhalten.
Ob Sie dies so eingehen wollen, dürfte letztendlich wirtschaftliche Bewertung darstellen.
Anders als im Arbeitsrecht kann man auch nicht sagen, eine Frage ist unzulässig und darf daher falsch beantwortet werden. Dies würde hier Ansprüche des Kunden auslösen und ist daher nicht anzuraten.
Im übrigen könnte die Weitergabe von Kundendaten als Referenzen bereits eine Vertragsverletzung gegenüber den anderen Kunden darstellen, wenn nicht in entsprechendes eingewilligt war.
Unter Berücksichtigung der Gesamtumstände sollte daher gut überlegt werden, wie wichtig der Kunde ist und ob gebenenfalls nur Teile des Fragebogens beantwortet werden. Ich persönlich halte diesen Fragebogen für eher unüblich, kann dies mangels genauer hin ist der Branche allerdings nicht abschließend sagen.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie bitte nach.
Mit freundlichen Grüßen
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