Prüfung Arbeitsvertrag
Fragestellung
Hallo
Anbei sende ich Ihnen meine Vertragsunterlagen.
Meine Frage wäre ob Ich den Neuen Arbeitsvertrag
mit gutem Gewissen so unterschreiben kann ?
Da ich mir bei manchen Punkten nicht ganz sicher bin , ob das so in Ordnung ist ( zum Beispiel mit den Urlaubstagen).
Mit freundlichen Grüßen
Rene`Merker
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Jan Bergmann
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gerne auf Grundlage der angegebenen Informationen im Rahmen einer Erstberatung verbindlich wie folgt beantworten möchte.
Der Vertrag stellt eine Verschlechterung zum alten Arbeitsvertrag dar.
Neu:
Es wurde eine Versetzungsklausel vereinbart. Sie können jetzt also auch an einen anderen Arbeitsort versetzt werden, sofern Sie den neuen Vertrag unterschreiben.
Es isnd nunmehr 37 Wochenstunden vereinbart statt 38 Wochenstunden.
Der Grundlohn beträgt jetzt 1.864,20 brutto statt wie bisher 1997,56 Euro brutto.
Sie werden zu Überstunden verpflichtet.
Die Lage der regulären Arbeitszeit wird am Anfang der Woche festgesetzt.
Es wird Arbeitszeitkonten geben.
Der Urlaubsanspruch erlischt im neuen Jahr, sofern nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen.
Es gibt jetzt eine Leistungsprämie.
Der Arbeitgeber ist zur Einführung der Kurzarbeit berechtigt (sehr nachteilig für Sie).
Der neue Vertrag enthält Ausschlussfristen, d.h. wenn Sie die Ansprüche innerhalb der Frist nicht geltend machen sind sie verfallen.
Alles in allem eine ehebliche Verschlechterung des Vertrags. Sie müssen den neuen Vertrag nicht unterschreiben. Es bleibt dann alles beim alten.
Gern können Sie von Ihrem Recht zu einer kostenlosen Nachfrage Gebrauch machen. Weitergehende Fragen beantworte ich für Sie im Rahmen einer Mandatsübertragung, ebenso übernehme ich gern weitere Tätigkeiten im Rahmen eines Mandats. Eine Mandatsausführung kann auch unbeachtlich der örtlichen Entfernung erfolgen und eine Informationsweiterleitung erfolgt dann per E-Mail, Post etc.
Meine Emailadresse lautet info@rechtsberatung3000.de.
Bitte beachten Sie, dass die Ergänzung oder Änderung des Sachverhalts zu einer vollkommen anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Bergmann
Rechtsanwalt
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