private PKWStellplatzvermietung
Beantwortet von Steuerberater Steffen Becker in unter 1 Stunde
Fragestellung
Ich bin Eigentümer einer selbstgenutzten EZW mit PKW Stellplatz. Diesen möchte ich (ohne die Wohnung) an eine Privatperson vermieten. Dadurch ergeben sich für mich folgende Fragen:
Unterliegen die Mieten der Einkommensteuer? Gibt es evtl. Freigrenzen/Freibeträge
Unterliegen die Mieten der Mehrwertsteuer? Wenn ja, gibt es Betreiungsmöglichkeiten wiebei Kleinunternehmern, welche Anträge müssen dabei gestellt werden?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Steffen Becker
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich beantworte diese im Rahmen einer Erstberatung aufgrund Ihrer gemachten Angaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Der Überschuss aus der Vermietung von Stellplätzen ist gem. § 21 EStG als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung einkommensteuerpflichtig.
Sollten Sie außer dieser Vermietungstätigkeit ausschließlich noch Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben (Arbeitslohn), bleiben die Einkünfte aus der Vermietung (also der Gewinn) steuerfrei, wenn er 410 € im Jahr nicht übersteigt.
Die Vermietung von Stellplätzen, die nicht im Zusammenhang mit Wohnraum vermietet werden, ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Sofern Ihr Jahresumsatz (Einnahmen) aus der Vermietung unter 17.500 € im Jahr bleibt, können Sie die Kleinunternehmerregelung formlos beim Finanzamt beantragen und können somit umsatzsteuerfrei vermieten, haben aber auch keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsrechnungen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Steffen Becker
Steuerberater
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