Pflegeleistungen
Fragestellung
Hallo,
meine Eltern sind beide über 80 Jahre alt. In meiner Familie ist es üblich das alle sehr alt werden, 90-95 Jahre. Allerdings stark Pflege bedürftig oder Bettlägerig.
Innerhalb der letzten Jahren habe ich mir beruflich einiges aufgebaut und stehe finanziell gut da.
Mein Vater leidet zunehmend an Demenz und auch meine Mutter baut ab. Meine Mutter möchte in betreutes Wohnen. Beide haben keine großen Gelder und nur das Haus, was ungefähr 60.000 € wert ist.
Meine Frage:
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich nicht herangezogen werde wenn das Geld meiner Eltern verbraucht ist?
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Alexander Park
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage erlaube ich mir mit Blick auf die von Ihnen gemachten Angaben wie folgt zu beantworten:
Hier sind Sie als Kind Ihrer Eltern grundsätzlich in der Pflicht. Ganz ausgeschlossen kann die Unterhaltspflicht daher nicht.
Diese ist allenfalls durch Ihre eigenen finanziellen Mittel zu begrenzen. Neben dem eigentlichen Schonvermögen müssen Sie nur einen Teil Ihrer monatlichen Einkünfte für den elterlichen Unterhalt zur Verfügung stellen.
Wenn Sie mir Ihre monatlichen Einkünfte und Ausgaben offenlegen möchten kann ich Ihnen gerne an Ihrem Beispiel vorrechnen, was Sie zu erwarten haben.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Alex Park
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