Pfändung
Fragestellung
Ich habe Steuerschulden beim Finanzamt, gestern war ein Beamter vom Finanzamts bei mir und wollte mein Auto Pfänden, das Auto ist 2 Jahre alt und hat neu ca. 12000,00 € gekostet, 6000,00 € hat mein 80 Jähriger Schwiegervater zum Kauf dabei getan damit ich oder meine Frau Ihn regelmäßig zum Arzt fahren kann. Das Auto gehört zur Hälfte meinen Schwiegervater, der Beamter sagte das macht nicht weil das Auto auf meinen Namen zugelassen ist. Meine Frage muss ich den KFZ Brief den Beamten aushändigen?
Mfg H. L.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stephan Bartels
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn das Finanzamt einen rechtskräftigen Titel über aufgelaufene Steuerschulden gegen Sie hat und hieraus die Zwangsvollstreckung betreibt, dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet gepfändete Gegenstände an die Vollstreckungsbeamten herauszugeben.
Wenn vorliegend ein Pkw gepfändet wurde - z.B. durch anbringen eines entsprechenden Siegels (auch "Kuckuck" genannt), dass ist es Ihnen fortan untersagt, das Fahrzeug zu benutzen.
Sie haben eine Frage im Bereich Insolvenzrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen