Pfaendung durch Finanzamt
Fragestellung
Meine Bank hat am 31.07.2017 eine Pfaendungs- und Einziehungsverfügung des Finanzamtes erhalten ,und mich mit Schreiben vom 01.08.2017 an meine gegenwärtige Postadresse (Deutsche Botschaft, La Paz-Bolivien) darüber informiert. Falls das das Finanzamt bis zum 29.08.2017 nichts anderes mitteile, müsse die Bank die Zahlung aus meinem Guthaben vornehmen.
Da ich die Bank-Mitteilung erst am 25.08.2017 erhielt, habe ich zuerst meinen Kölner Steuerberater, der meine ESt-Erklärung 2015 sowie meine Antworten auf die Fragen des Finanzamtes weitergeleitet hat, am 31.08.2017 via E-mail informiert. Dieser Steuerberater hat bis heute meine E-mail nicht beantwortet.
Ich vermute einen Zusammenhang mit meiner Abmeldung vom 30.06.2017. Ich habe nämlich vor, ab Frühjahr 2018 im Kölner Raum zu wohnen, wo das dortige Finanzamt für mich und meine Familie zuständig sein wird.
Ich habe den Steuerberater für 2017 bereits bezahlt. Deshalb verstehe ich weder sein Verhalten noch das Verhalten des Finanzamtes.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
eine Möglichkeit den Steuerberater zu einer Beantwortung Ihrer Fragen zu bewegen, besteht darin die zuständige Steuerberaterkammer zu kontaktieren und diese darum zu bitten hier vermittelnd tätig zu werden. Besser ist es natürlich den Kontakt zum Berater zu suchen, damit dieser Ihnen die gewünschten Informationen zukommen lässt. Falls ich gegenüber dem für Sie zuständigen Finanzamt tätig werden soll oder auf andere Weiser helfen kann, melden Sie sich bitte über die Kommentarfunktion.
Für weitere Rückfragen, stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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Grüße
möchten Sie, dass ich einen Antrag auf z. B. Aussetzung der Vollziehung stelle oder worum geht es Ihnen genau? Wäre es Ihnen möglich die Frist etwas zu verlängern?
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
die Pfaendung ist vom Finanzamt bereits durchgeführt. -
Ich habe meinen Steuerberater am 31.08.17 per e-mail nach seinem Kenntnisstand gefragt: z.B.
1. Was hat das FA zuletzt zum Steuerbescheid 2015 mitgeteilt?
2. Wann wurde die Pfaendung & Vollziehung angedroht?
3. Warum wurde ich nicht informiert?
4. Wie bringe ich den Steuerberater, der von mir bereits für 2017 bezahlt wurde, dazu, meine E-mail zu beantworten?
5. Das einzige, was mir bekannt ist, hat mir meine Bank mitgeteilt.