Persönlichkeitsrecht
Fragestellung
Guten Tag,
Ich studiere Kunst und fertige grade meine Bachelorarbeit an, einen Film.
Ein Teil dieses Films besteht aus einem Musikvideo in welchem man sehr schnell hintereinander verschiedene Fotos sieht (pro Foto 0,4 Sek.) Auf den Fotos sind u.a. Personen abgebildet mit schwarzem Balken vor den Augen und ich möchte wissen, ob ich das im Rahmen der Bachelorverteidigung zeigen darf, oder nicht? Die Bachelorverteidigung ist quasi eine Filmpremiere im Kino, welche halb-öffentlich ist. Laufe ich Gefahr, sollte ich diese abgebildeten Personen nicht vorher um erlaubnis bitten, dass sie mich womöglich deshalb anzeigen? Oder gibt es Bestimmungen bezüglich der wirklich kurzen einblendung der Bilder und der zusätzlichen Augenzensur in Form von schwarzen Balken?
Liebe Grüße,
Köppen
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie riskieren da in der Tat eine Abmahnung/Unterlassungsverfügung. Die kurzzeitige Einblendung hilft Ihnen nicht weiter, da Filme heutzutage auch Screen-by-Screen wiedergegeben werden können, die Fotos werden dadurch einzeln erkennbar.
Der schwarze Balken hilft Ihnen nur weiter, wenn die Personen dadurch nicht mehr identifizierbar werden. Das ist aber regelmäßig nur dann der Fall, wenn der Balken das ganze Gesicht verdeckt. Wenn nur die Augen verdeckt sind, reicht das nicht aus.
Ich empfehle daher, die gesamten Gesichter zu verpixeln oder die Personen vorher um Einverständnis zu bitten.
Im Übrigen sollten Sie darauf achten, auch die Rechte an den Fotos selbst zu haben. Wenn Sie von den jeweiligen Fotografen keine Nutzungserlaubnis haben, können diese Sie auch verklagen, unabhängig von der Erkennbarkeit der Personen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Kommentarfunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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