park Frage
Fragestellung
Ich habe Im Parkhaus den parkschein nicht nachgezahlt die schranke wurde geöffnet ich bin rausgefahren ich war etwa eine halbe Stunde im Parkhaus da mein auto nicht ansprang später gings den Parkschein habe ich erst bezahlt das ich nachzahlen muß habe ich erst von Freunden erfahren.Welche strafe erwartet mich nun
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ihre Sachverhaltsschilderung ist leider nicht sehr ergiebig. Grundsätzlich hat derjenige, der ein Parkhaus nutzt, das vereinbarte Entgelt hierfür regelmäßig pro halbe Stunde zu zahlen. Wenn eine halbe Stunde bereits kostenpflichtig ist, dann steht dem Inhaber des Parkhauses auch das Entgelt zu. Das heißt, er könnte rein theoretisch, was aber aufgrund des geringen Betrags nicht der Fall sein wird, eine Klage erheben. Das ist die zivilrechtliche Seite des Falles.
Was die strafrechtliche Seite des Falles angeht – Sie fragen nach Strafen – gilt Folgendes: In Betracht käme allenfalls eine Strafbarkeit wegen Betrugs oder Erschleichen von Leistungen. Solange Sie aber das Parkhaus nicht in der Absicht nutzen, das Entgelt nicht zu entrichten, wäre kein Straftatbestand erfüllt und keine Straftat begangen. Ich gehe auch nicht davon aus, dass jemand eine Anzeige wegen des vorliegenden Sachverhalts stellen würde.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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