Pachtrecht
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Sylvia True-Bohle !
Da für meine kleine Rente die Wohnungsmieten in Berlin zu hoch werden, zog ich Anfang dieses Jahres in eine Kleinstadt auf dem Land.
Schon im vorigen Jahr mietete ich hier eine Wohnung, die mit Hilfe meiner Ersparnisse behindertengerecht fürs Alter umgebaut werden sollte. .
Im vorigen Jahr lernte ich einen netten Nachbarn kennen, der anscheinend auch ein guter Handwerker war. Er arbeitete in der Wohnung und ich gab ihm Geld zum Materialkauf .
Bei einem Wochenend-Besuch erzählte er mir von einer Garage, die gerade angeboten wird.
Das wäre ein gutes Zwischenlager für einen entspannten Umzug.
Garagen- Angebote sind selten, die Nachfrage ist sehr groß.
Der Kauf musste also schnellstmöglich stattfinden.
Ich war gerade in großer Eile, mein Zug fuhr gleich ab.
Die 5 Stunden- Fahrt nur zum Kauf- Termin an einem Wochentag konnte ich nicht schaffen, also sollte der Nachbar stellvertretend für mich die Garage kaufen. Später wollten wir den Kaufvertrag umschreiben.
In meinem Besitz sind vom Nachbarn mit Datum unterschriebene Quittungen (wörtliche Abschrift):
1. 50.- Text: 20.- Garagenvermittlung, 30.-Vorschuß Arbeitslohn,
Vereinbarung: Garage 262 ,
Der Kaufvertrag wird umgeschrieben von ( Name Nachbar) auf G.Vocilka als Eigentümer.
2. 700.- Text:: von Gerlinde Vocilka für Kauf Garage 262 für Gerlinde Vocilka
.
Stundenabrechnungen des Nachbarn mit Lohnforderungen für das Entrümpeln und Renovieren der Garage nach dem Kauf.
( ca. 200€ wurde von mir für Material und Arbeitslohn ausgegeben).
Der Nachbar übergab mir:
3. Einen Original-Kaufvertrag über 600.- € auf seinen Namen.
(Diese Garagen stehen auf städtischem Pachtland. Ein weiter Kaufvertrag liegt bei der Stadtverwaltung, die damit ihre Pachtzahlungen einfordert.)
4. Die Rechnung der Stadt für die anteilige Pachtzahlung 2014. ( Wurde von mir überwiesen)
5. Die Schlüssel der Garage.
Inzwischen fordert der Nachbar schriftlich von mir, dass ich seine Garage bis 21.10.2015 räumen müsse, sonst würde er rechtliche Schritte einleiten.
Als ich ihn kürzlich traf und von ihm den ihm gegebenen Kaufpreis als Gegenleistung zur Räumung zurückforderte, behauptete er in einem arroganten selbstgefälligen Ton, sich an nichts erinnern zu können.
( Daß die von ihm vor 1 Jahr unterschriebenen Quittungen noch vorhanden könnten, will er wohl nicht wahr haben.)
Meine Frage ist::
Mit welcher Strategie könnte ich um die Garage kämpfen?
Verkaufspreis der Garage heute: 1000.- € .
Der Nachbar braucht keine Garage, aber immer Geld.
Fordere ich mein Geld zurück, wird er mir sicher nachweisen, dass er als Hartz 4-Empfänger nicht zahlen kann.
Für den Umzug brauchte ich die Garage als Zwischenlager, jetzt nicht mehr.
Sie wurde mehrfach aufgebrochen und mit einem anderen Vorhänge-Schloß wieder abgeschlossen. Anscheinend wollte der Nachbar damit seinen Eigentums-Anspruch dokumentieren.
Was raten Sie mir? Wie sollte ich mich verhalten?
Der Nachbar ist ein 30jähriger starker gesunder Hartz 4-Empfänger, der seit Jahren mit Hartz 4- Lebensgefährtin, gemeinsamen Kindern und Schwarzarbeit ein gemütliches Leben führt.
Seine nette, vertrauenerweckende Art überzeugte wohl das Job- Center genauso wie anfangs mich.
Da ich mit seiner Arbeit nicht zufrieden war, wechselte ich zu einem anderen Handwerker.
Seitdem, also seit 9 Monaten, zeigt er mir seine Wut. Er mobbt er mich mit übler Nachrede, massiver Nötigung, Drohung, mit Fahrradreifen- anstechen und Ähnlichem.
Bis jetzt habe ich ihn nicht angezeigt, denn ich möchte keinen Streit, keine Rache, nur meine Ruhe.
Mein Bedürfnis nach Ruhe empfindet er anscheinend als Schwäche und er erfindet immer neue und stärkere Dinge, um mich zu ärgern.
Ein befreundeter Polizeibeamter riet mir, ihn anzuzeigen. Aus Angst vor seiner Rache habe ich bis jetzt nichts unternommen.
Aber in der Garagen-Angelegenheit würde ich ihm gern entgegentreten.
Ich schreibe gerade an Sie, weil ich das Gefühl habe, dass hinter Ihren Antworten im Internet nicht nur eine gute Rechtsanwältin steht, sondern auch ein Mensch mit Herz und Lebenserfahrung.
Auf Ihre Antwort freut sich
Gerlinde Vocilka
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn der Nachbar Sie schon nötigt, Ihre Sachen beschädigt etc. sollten Sie ihn doch anzeigen. Nur so werden Sie ein solches Verhalten stoppen können.
Hinsichtlich der Garage haben Sie den Überweisungsbeleg, die Urkunde, die Schlüssel und die Quittungen; damit werden Sie den Kaufvertrag nachweisen können.
Insoweit hätten Sie die Möglichkeit
a) nichts zu machen, wobei Sie die Garage dann aber so sichern müssten, dann er Ihr Schloss nicht "knacken" kann.
b) eine Unterlassungsklage zu erheben und dabei dann die Rechtsverhältnisse mit klären zu lassen
c) nur eine Feststellungsklage zu erheben, um Ihr recht an der Garage gerichtlich feststellen zu lassen.
Ich würde Ihnen dazu raten, die Unterlassungsklage zu machen, um den Nachbarn deutlich zu machen, dass es nur bis hierher und nicht weiter geht.
Gleichzeitig sollten Sie auch Strafantrag hinsichtlich der Beschädigungen stellen.
Viel Glück.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg
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