Optionen zur Krankenversicherung meiner Partnerin / Kinder bei Rueckkehr nach D
Beantwortet
Fragestellung
Seit 11 Jahren, wohne ich mit meiner Familie (Partnerin und 3 Kinder) in Sydney Australien. Wir planen zum 1. Oktober nach Deutschland zurueck zu kehren.
Meine Partnerin und ich sind beide Deutsch; Wir sind nicht verheiratet.
Nach der Rueckkehr nach Deutschland, werde ich berufstaetig sein. Meine Partnerin wird sich zunaechst um die Kinder kuemmern.
Bevor wir Deutschland verlassen haben war ich in Deutschland privat versichert. Meine Anwartschaft habe ich zwischenzeitlich gekuendigt.
Meine Partnerin war vor Ihrer Ausreise in D bei der Bundesknappschaft gesetzlich versichert
Frage: Welche Optionen ergeben sich fuer meine Partnerin und meine Kinder bzgl. Ihrer Krankenversicherung in D. Falls gesetzliche Krankenversicherung moeglich ist, wie wuerden sich die Beitraege errechnen? Spielt mein Einkommen in diesem Zusammenhang eine Rolle?
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Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
in der Tat ist neben diversen privaten Krankenversicherungen mit unterschiedlichen Tarifen und Leistungsspektren grds. auch die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung als freiwillig Versicherter möglich.
Auch ich habe damals letzteren Weg gewählt.
Die Familienmitglieder können kostenfrei mitversichert werden in der GKV.
Kursorisch erläuternd:
https://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bemessen sich nach dem Bruttoeinkommen:
Er beträgt 14 % des Bruttoeinkommens, monatlich aber maximal grds. maximal 646,05 €. Manche Kassen erheben aber noch Zusatzbeiträge. Ich zahle ungefähr 700 €.
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege-und-tarife.html#c4751
Natürlich kann auch eine PKV grds. günstig sein, bei 3 Kindern scheint aber wahrscheinlich die GKV besser zu sein. Zumal man ja auch in der Zusatzleistungen dazu buchen kann.
Mit freundlichen Grüßen
D. Saeger
- RA -
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Zur Klarstellung:
MEIN Bruttogehalt ist die Grundlage fuer die Beitraege meiner Frau zur gesetzlichen KV?
Ob wir verheiratet sind (oder nicht) spielt in meinem Scenario keine Rolle?
Vielen Dank.
Gruss,
M.W.
grds. können Sie leider nur Familienangehörige mitversichern. Das sind nur ihre Kinder. Ihre Lebensgefährtin muss sich dann selber mit dem Mindestsatz versichern oder Sie sie z.B. - mit oder ohne Ehevertrag ( Zugewinnausgleich, Trennungsunterhalt, Versorgungsausgleich usw. ) heiraten, um sie kostenlos mitzuversichern können.
Der Mindestsatz liegt bei 148 € in der GKV für einen Einzelversicherten.
MfG
D. Saeger
- RA -