Nutzung privater PKW dienstlich
Beantwortet von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Blum,
ich bin beherschende Gesellschafterin einer UG. Nun habe ich einen PKW privat gekauft. Dieser soll auch im Privatbesitz bleiben d.h. nicht in die UG genommen werden.
Meien Frage nun. Ich fahre mehr als 50 % mit dem PKW für die tägliche Arbeit als GF der UG.
Kann die UG mir die Kosten erstatten. Wen ja wie oder was kann angestzt werden? Muss die UG hierfür ein ne Vertarg mit mir als beherschenden GF machen?
Danke für Antwort.
MFG
K. R.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater/Dipl.-BW (FH) Sascha Blum
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert beantworte ich Ihnen gerne die gestellten Fragen aufgrund der gewünschten Detailtiefe und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu dem Sachverhalt verändern das rechtliche Ergebnis.
Sie nur geschrieben, dass Sie Gesellschafterin der UG sind, ich unterstelle nun auch , dass Sie als Geschäftsführerin bestellt wurden. Als Geschäftsführerin haben Sie einen Anstellungsvertrag oder auch Arbeitsvertrag genannt, als Arbeitnehmerin der UG. In diesem Anstellungsvertrag ist eine Regelung aufzunehmen über die Reisekostenerstattungen. Üblich ist eine pauschale Abgeltung der Reisekosten mit 0,30 € je gefahrenen Kilometer, was außerhalb der Lohnabrechnung gezahlt werden kann.
Haben Sie auch Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte können hierfür nur 0,30 € je Entfernungskilometer über die Lohnabrechnung abgerechnet werden und ggf. pauschal versteuert werden.
Gerne stehe ich für Rückfragen und Erläuterungen zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Sascha Blum
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