Nießbrauch
Fragestellung
Ich habe letztes Jahr eine Wohnung gekauft (150 Tsd. EUR) und habe dafür von meinen Eltern ein zinsloses Darlehen bekommen über 156 Tsd. EUR. Die Wohnung ist vermietet (Nettomiete 483 EUR monatlich), davon habe ich einen Teil des Darlehens zurückbezahlt. Die Restschuld beträgt Ende des Jahres 152400 EUR.
Da ich im Januar ganz und dauerhaft ins nichteuropäische Ausland wegziehen werde, sollen meine Eltern ein lebenslanges Nießbrauchsrecht bekommen. Schließlich haben sie mir auch das Geld geliehen, um ins Grundbuch zu kommen.
Frage: Müssen meine Eltern das Nießbrauchsrecht als Schenkung von mir und zusätzlich noch die Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung versteuern oder nur die Einnahmen ? Muss ich umgekehrt eine Schenkung versteuern (weil mit dem Nießbrauch das Darlehen ja erledigt ist)?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Tag und danke für Ihre Anfrage!
Durch den Nießbrauch tragen Ihre Eltern alle Früchte aus der immobilie. Sowohl Ausgaben als auch Einnahmen. Somit sind Ihre Eltern wirtschaftlicher Eigentümer. Sie bleiben rechtlicher Eigentümer, erzielen allerdings keine Einkünfte und sind dann auch nicht in D steuerpflichtig.
Schenkungssteuer spielt hier keine Rolle.
Ihre Eltern erzielen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, welche steuerlich zu berücksichtigen sind.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
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vielen Dank für die klare Auskunft, die als Grundlage für unsere Entscheidung sehr hilfreich ist.
T.M.
Antwort des Experten: Danke für Ihre Rückmeldung und Bewertung.