Niederlassungserlaubnis - unbefristeter Aufenthaltstitel
Fragestellung
Guten Abend Herr Hesterberg!
Ich kann gut Deutsch lesen, Sie können auch auf Deutsch beantworten.
QUESTIONS:
(1) Am I eligible to immediately get an unlimited residence permit?
(2) Should I drop application myself at “Ausländerbehörde”, how long it would take before I get an unlimited residence permit?
(3) Would I get “ARBEITSLOSENGELD” only for 8 months? What would happen if I would be still jobless after 8 months?
DETAILS:
- I am a Pakistani citizen, 40 years old and have lived in Germany for a little more than 10 years. During this period, I completed PhD (Promotion, Dr rer nat) degree and afterwards worked for a period of 16 months. These days I am getting jobless allowance (ARBEITSLOSENGELD). This allowance began last month (April). Initially this would be available for a period of 8 months (upto 5. December 2013). I still have permission for full time work (ARBEITSERLAUBNIS) and am looking for a job. Sooner or later, I would find a job but there is no guarantee that I would find until Dec 2013.
- I have lived alone throughout this period and am still UNMARRIED with no children (Steuerklasse I).
- In the near past, I have been getting short-term residence permit (AUFENTHALTSERLAUBNIS) that is for 6 to 12 months depending on the period of job contract.
- In the meantime, I had planned to stay permanently in Germany and to get a "UNBEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS". I went to "Ausländerbehörde" for dropping an application for this purpose. I was told that there are following conditions which I DO NOT fulfill:
(1) After finishing PhD (Abschluss), one has to work for continuously 2 years. I on the other hand worked for 16 months.
(2) The applicant must be in job and “working at the time when he applies” for issuance of "UNBEFRISTETE AUFENTHALTSERLAUBNIS". I on the other hand am jobless.
- I URGENTLY need a Unbefristete Aufenthaltserlaubnis as it is necessary to find a full time job. Also it would give me more rights and I can comfortably plan for my future life.
- I searched online to read the related laws and found some web sites where the laws were explained. There are some confusions in these explanations and I decided to write you for help. Actually according to most of online articles, it seems that I am (with my current joblessness) eligible for getting "Unbefristete Aufenthaltserlaubnis". I am copying one of the online texts related to laws as follows:
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- Unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, falls ARBEITSLOSIGKEIT:
Sie sind arbeitslos... dann müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
"Sie müssen...
seit 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, eine Arbeitsberechtigung und/oder die
Erlaubnis für die dauernde Ausübung einer Erwerbstätigkeit besitzen, sich auf einfache Art
mündlich in deutscher Sprache verständigen können, über ausreichenden Wohnraum verfügen,
ein gesichertes, ausreichendes Einkommen nachweisen.
Wenn Sie nicht erwerbstätig sind, müssen Sie nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt aus
eigenem Vermögen oder aus sonstigen eigenen Mitteln bestreiten können.
Es reicht auch, wenn Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. noch mindestens sechs
Monate Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben.
Bitte nicht vergessen: Wenn Sie bei der Erteilung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis arbeitslos
sind, müssen Sie innerhalb von drei Jahren nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt wieder aus
eigener Erwerbstätigkeit bestreiten. Sonst kann die unbefristete Aufenthaltserlaubnis nachträglich
wieder in eine befristete Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
Es darf kein Ausweisungsgrund vorliegen"
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- According to the above given text, a foreigner who has lived for 5 years in Germany can apply for an unlimited residence. I have already lived for more than 10 years. In case, I do not get any “ARBEITSLOSENGELD”, after Dec 2013, I can prove to the “Ausländerbehörde” at the time of my application that “even after December, I can support my living myself through personal resources”. I can prove this fact through BANK BALANCE which should be enough for 6 months living.
I feel sorry for this long email but I didn’t know how to shorten it. Thank you very much in advance for providing consultation.
Sincerely Yours,
Anonymous!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Leider erfüllen Sie (noch) nicht die Voraussetzungen für einen unbefristeten Aufenthaltstitel:
Sie müssten zunächst einen Aufenthaltszweck nachweisen: Studium/Sprachreise, Arbeit oder Ehe.
Zum Arbeitslosengeld I/II:
Sofern Sie einen Anspruch schon erworben haben, berechtigt Sie dieses nur zu einer Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels – einer befristeten Aufenthaltserlaubnis:
Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu 18 Monaten zur Suche eines diesem Abschluss angemessenen Arbeitsplatzes, sofern er von Ausländern besetzt werden darf, verlängert werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt während dieses Zeitraums zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Für eine Niederlassungserlaubnis reicht es leider noch nicht:
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis unter anderem zu erteilen, wenn Sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen können.
Vom zeitlichen Aspekt sollte dieses aber passen, denn Sie müssen seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen, wobei die Zeit eines rechtmäßigen Aufenthalts zum Zweck des Studiums oder der Berufsausbildung im Bundesgebiet zur Hälfte angerechnet wird, was bei über 10 Jahren erfüllt wäre.
Den Artikel „Unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, falls ARBEITSLOSIGKEIT“, den Sie gelesen haben, verhält sich zur Rechtslage von vor 2003, was der heutigen nicht mehr entspricht.
Leider erhalten Sie auch nur für 8 Monate Arbeitslosengeld, denn bei 16 Monaten Bezug stehen Ihnen nur diese 8 Monate zu.
Sie müssten also spätestens danach wieder Arbeit gefunden haben oder über sonstige Einkommen verfügen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort.
Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung – diese ist kostenlos. Stellen Sie diese nach Möglichkeit vor einer Bewertung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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