Niederlassung - Fläche anderer Firma versprochen
Fragestellung
Hallo!
Wir haben eine Bürofläche gemietet, die vor Erstellung unseres Vertrages einer anderen Firma versprochen wurde. Wir wurden über diese Kondition nicht informiert, außer dass es in unserem Vertrag eine durchgestrichene Klausel zur Vertragsverlängerung gibt. Es stellt sich nun die Frage, ob das rechtlich einwandfrei ist. Kann man eine Fläche ohne schriftliche oder mündliche Info vermieten, dass diese nach Vertragsablauf einer anderen Firma versprochen wurde und diese die Option jederzeit ausüben kann?
Wir sind aktuell wahrscheinlich gezwungen, Ende diesen Jahres aus unserer Niederlassung auszuziehen und möchten wissen, ob es rechtlich zugelassen ist. Vielen Dank für eine Einschätzung!
MfG
Moritz Lindenau
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Sehr geehrter Fragesteller,
ich verstehe Ihre Frage so, dass Sie einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen hatten. Dann ist es so, dass der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit freie Hand hat, was mit der IMmobilie geschehen soll, insbesondere ob sie an jemand anders vermietet werden soll. Es ist auch nicht vorgeschrieben, wann man sich mit dem Nachfolger einig wird, das kann auch lange vorher sein.
Wenn, wie Sie schildern, die Passage zur Vertragsverlängerung im Mietvertrag gestrichen worden war, dann werden Sie auch sehr schwer damit argumentieren können, Sie hätten auf eine Vertragsverlängerung vertrauen können. Nach Lage der Dinge war diese Verlängerung nämlich von Anfang an erkennbar ausgeschlossen gewesen.
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