nicht Regelaltersgrenze-Rentn.+450€ will 2Messen arbeiten
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Steuerberater,
mein Mann ist Rentner (63 Jahre), hat also die Regelaltersrente noch nicht erreicht.
Nun könnte er bei seiner ehemaligen Firma auf 2 verschiedene Messen gehen, was er auch gerne machen würde. Eine Messe ist im April (5 Tage, evtl. 10 Tage). Die 2. Messe ist im Mai und noch bis ca 4. Juni. Wie kann man vorgehen, damit die Rente nicht ganz gestrichen wird und die Krankenversicherung (auch alle weiteren Versicherungen) gewährleistet ist? Falls die Rente für 3 Monate gestrichen würde und er auch dalleVersicherungen selbst bezahlen müßte, wäre das Ganze natürlich nicht mehr interessant. Er möchte es aber halt gerne machen. MFG
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
bei einer Alterrente vor dem 65. Lebensjahr, die als Vollrente ausgezahlt wird, gelten folgende Grenzen für Nebentätigkeiten:
- 400 Euro je Monat und
- bis zu 800 Euro zweimal monatlich im Kalenderjahr
Im Hinblick auf die Kürzung der Rente in Gestalt einer Altersvollrente vor dem 65. Lebensjahr könnte bei den beiden Messen in jedem Fall bis zu 400 Euro im Monat verdient werden.
Wenn der Arbeitgeber die beiden Messejobs im Rahmen eines Minijobs abwickelt, die Steuern und Beiträge somit pauschal abführt, würden auch z.B. 400 Euro Netto verbleiben. Die Sozialversicherungsbeiträge würden dabei vom Arbeitgeber getragen werden. Liegen die Voraussetzungen für einen kurzfristigen Minijob vor (zwei Monate oder 50 Tage im Kalenderjahr) müssen Beiträge zur KV/PV gar nicht abgeführt werden, wenn die Grenze von 450 Euro im Monat nicht überschritten wird.
Alternativ kann der Arbeitgeber jedoch auch nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Lohnsteuerkarte) die Abzüge vornehmen. Dies bedeutet natürlich, dass relativ wenig vom "Brutto"-Gehalt verbleibt.
Ihr Mann muss somit darauf bestehen, dass die Beiträge pauschal nach Minijobregeln vom Arbeitgeber getragen werden. Die inividuelle Versteuerung und Beitragsberechnung sollte vermieden werden.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen habe. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen. Sollten Rückfragen bestehen, können Sie diese jederzeit über die Kommentarfunktion stellen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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wie ich schon ausgeführt habe, darf die Nebentätigkeit zweimal im Jahr dem doppelten Betrag, der monatlich erlaubt ist entsprechen. Dann wird die Rente nicht gekürzt. Ich habe die 400 Euro angegeben, da die Deutsche Rentenversicherung diesen Betrag auf Ihrer Seite weiterhin angibt. Zwischenzeitlich ist § 34 SGB IV geändert worden, der bis zu 450 Euro im Monat Nebenverdienst erlaubt. Damit kann Ihr Mann in den beiden Messemonaten bis zu 900 Euro im Monat hinzu verdienen.
Andere Möglichkeiten gibt es leider nicht. Ihr Mann kann somit im April und Mai, wenn bei dem Arbeitgeber, der den Messejob bietet nur ein einmaliger Einsatz für die beiden Messen vorliegt, beschäftigt werden.
Dies führt dann nicht zur Kürzung der Rente. Dann fallen auch keine KV/PV-Beiträge an. Die Lohnsteuer könnte der Arbeitgeber pauschal abführen. Es würde zu keiner Belastung für Ihren Mann kommen.
Anderenfalls kann wohl ohne Kürzung der Rente der Messejob gemacht werden. Die Krankenversicherungsbeiträge würden jedoch entsprechend anfallen. Jedoch steigen die Beiträge in der sogen. Gleitzone zwischen 450 Euro und 850 Euro nur sehr langsam an. Daher wäre die finanzielle Einbuße recht gering.
Sie können mich gerne anrufen: 0157 / 5362 5833.
Beste Grüße,
Björn Balluff
sehr schön, wie Sie alles beschreiben, aber wir sind sehr gut informiert, nur hat uns bis jetzt keiner eine Möglichkeit sagen können: außer dass mein Mann in den Monaten, in denen er auf die Messe geht, keine Rente erhält. Dann muß er sich krankenversichern und wahrscheinlich mit LST 6 arbeiten oder so.Die in der Rentenversicherung sagen, es geht einfach nicht. Da mein Mann aber noch sehr schaffensfreudig ist, will er das unbedingt machen. Und geht nicht, gibts eigentlich nicht. Und wir sprechen auch nicht von 900 Euro sondern von ein bißchen mehr. Ich danke Ihnen trotzdem, sehe aber schon, dass ich das wieder alles selber in die Hand nehmen muß. Meine Frage ist somit nicht beantwortet und ich werde Ihnen deshalb auch nicht 65,00 Euro dafür bezahlen. Tut mir leid. Wie gesagt, er sucht eine Möglichkeit, die Messen zu machen. Wenn Sie möchten, werde ich Ihnen nach den Messen berichten, wie wir es doch geschafft haben. Trotzdem vielen Dank. (Nochmal zu Ihrer Info, nachdem er nicht die kompletten Monate auf der Messe ist, wird er seinen im Moment bestehenden Minijob auch nicht kündigen. Also fällt diese Möglichkeit flach.
Mit freundlichen Grüßen
Rosemarie Schranner
Ihre ursprüngliche Anfrage warf die Frage nach einem möglichen Hinzuverdienst auf, ohne dass die Rente gekürzt wird. Dass Ihr Mann bereits den maximalen monatlichen Hinzuverdienst hat, ging aus der Anfrage nicht hervor. Von mir wurden die möglichen Gestaltungen dargestellt. Die genaue Höhe der Gehaltszahlungen der Messejobs waren mir nicht bekannt. Wenn die Messejobs die Grenze von 900 Euro einschließlich Nebenjobs nicht überschreiten würden, wären die Hinweise durchaus Zielführend.
Insofern kann ich Ihre Sichtweise nicht ganz nachvollziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Balluff
ich habe bei meiner Anfrage im Betreff +450,00 Euro geschrieben, (nicht 400) . Wenn die Frage für Sie nicht klar war, hätten Sie Rückfragen können. Schade, dass Sie uns nicht helfen können. Aber auch mein Mann arbeitet nicht 10 Tage und mehr für 900,00 Euro, auch nicht für 1800,00. Es kommt halt immer auf die Art der Beschäftigung an. Wie gesagt, ich sehe nicht ein, dass ich für keine Auskunft 65,00 € bezahlen soll.
Mit freundlichen Grüßen