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Jürgen Vasel (Rechtsanwalt)
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Nicht bezahlte Rechnung
| Preis: 63 € | Baurecht
Beantwortet von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Beantwortet von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Fragestellung
Gibt es eine Möglichkeit bei eindeutig mängelfrei erbrachten Leistungen nach LV (Rohbau), die weiteren Arbeiten durch andere Gewerke zu verhindern, wenn der Bauherr einfach nicht bezahlt ?
Ich kenne das von einem Heizungsbauer, der zwar seine eingebaute Heizung nicht ausbauen darf, aber vom Gas abklemmen und somit die Benutzung verhindern kann.
Ich kenne das von einem Heizungsbauer, der zwar seine eingebaute Heizung nicht ausbauen darf, aber vom Gas abklemmen und somit die Benutzung verhindern kann.
Antwort des Experten
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
die von Ihnen geschilderte Verfahrensweise des Heizungsbauers oder ähnliche Aktionen sind als „verbotene Eigenmacht“ gem. § 858 BGB unzulässig.
Wenn der Bauherr auch nach beweisbar zugestellter Mahnung nicht zahlt, bleibt Ihnen letztlich nur der Klageweg.
Für Ihre Werklohnforderung können Sie gem. §§ 648, 648a BGB Sicherung verlangen (Sicherungshypothek, Bankbürgschaft o. ä.).
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
die von Ihnen geschilderte Verfahrensweise des Heizungsbauers oder ähnliche Aktionen sind als „verbotene Eigenmacht“ gem. § 858 BGB unzulässig.
Wenn der Bauherr auch nach beweisbar zugestellter Mahnung nicht zahlt, bleibt Ihnen letztlich nur der Klageweg.
Für Ihre Werklohnforderung können Sie gem. §§ 648, 648a BGB Sicherung verlangen (Sicherungshypothek, Bankbürgschaft o. ä.).
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
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