Nicht bezahlte Rechnung für Sachschaden bei Sozialleistungsempfänger
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein über 80 Jahre alt kranke Mann verursachte mit dem Einkaufswagen klein Schaden an einem Auto. Jedoch ist die Rechnung viel zu hoch und kann nicht von ihm bezahlt werden. Er hat keine Ersparnisse und bezieht die Sozialleistung. Das Geld ist immer knapp. Sozialamt lehnt die Kostenhilfe ab. Was passiert mit ihm weiter? Gibt es ein Ausweg?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
die Schadensersatzpflicht ist leider losgelöst von den Sozialhilfeleistungen.
Sofern der Mann den Schaden auch nachweislich verursacht hat und auch die Höhe des Schadens nicht zu beanstanden ist, hat der Mann den Schaden zu begleichen.
Es ist dabei nicht entscheidend, dass er nur über Sozialleistungen verfügt. Ungeachtet desses hat er den Schaden zu begleichen
Allenfalls kann eine Ratenzahlung in geringer Höhe vereinbart werden; an der Schadensersatzpflicht ändert sich dieses aber nichts.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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