Neuer Versuch
Fragestellung
die letzte deadline aus Versehen zu kurz gemacht. Jetzt aber :-) Ich hoffe wir kirgens die Woche hin.
Vg, M.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich habe mir Ihre Ideen angeschaut. Wenn Sie tatsächlich Wort-/Bildmarken eintragen lassen wollen, sehe ich hier grundsätzlich kein Problem. Es sei denn natürlich, es gäbe bereits eine Word-/Bildmarke, mit der eine Verwechslung möglich wäre.
Wichtig ist jedenfalls, dass Sie für den Fall, dass Sie generische Begriffe verwenden möchten (Super Drink), diese mit einem Logo kombinieren. Deshalb hatte nur der Begriff Super Drink leider keine Aussicht auf Erfolg bei der Eintragung.
Die Frage ist hier aber, ob es überhaupt notwendig ist, eine Marke eintragen zu lassen. Wenn Sie das Logo verwenden, erreichen Sie auch ohne Eintragung beim DPMA mit der Zeit Markenschutz. Für diesen ist nicht die Eintragung zwingend nötig, sondern es reicht, dass das Logo so lange verwendet wird, bis es Verkehrsgeltung hat. Sprich, je schneller Sie das Produkt bekannt manchen und verbreiten, umso schneller errreichen Sie Markenschutz.
Die Eintragung beim DPMA ist noch relativ kostengünstig zu haben. Schwierig ist es aber dann, die Marke dann auch überwachen zu lassen. Denn eine Marke macht keinen Sinn, wenn man nicht ständig den Markt danach überprüft, ob die Marke missbräuchlich verwendet wird. Für die Überwachung, die man unmöglich selbst übernehmen kann, gibt es spezielle Dienstleister. Dies kostet dann aber natürlich Geld.
Da ist es die Frage, ob Sie diesen Aufwand tatsächlich betreiben möchten.
Persönlich würde ich es an Ihrer Stelle so machen, dass Sie das Logo ohne Markeneintragung verwenden und dann nach einer möglichst kostengünstigen Möglichkeit suchen, den Markt im Auge zu behalten. Ich denke, dass Sie dies zumindest am Anfang noch selbst schaffen. Wenn das Produkt dann gut eingeführt ist und das Risiko eines Plagiats steigt, würde ich schon nach einem Dienstleister schauen, der den Markt für Sie beobachtet. Hier gibt es auch viele Angebote im Internet, die es sich lohnt, zu vergleichen.
Wo wird man denn Ihr Getränk kaufen können? Wird es derzeit schon vertrieben?
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg. Die Idee finde ich sehr gut, ist mal was Anderes!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin
Sie haben eine Frage im Bereich Markenrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Danke für Ihre Antwort. Wir freuen uns, dass Ihnen unser Produkt gefällt.
Der Vertrieb startet in 3 Wochen in München (Jahr 1) und wird ab dem 2. Jahr auf Berlin ausgeweitet. Im Getränkebereich erlangt man idR. nur sehr langsam eine Bekanntheit. Wir sprechen hier von 5-10 Jahren.
Mir wäre eine Eintragung nur sehr recht aus zwei Gründen:
1) Abschreckung Konkurrenz
2) Investoren wollen immer Marken geschützt haben
Eine Überprüfung ist in Deutschland nicht das Problem, weil wir durch permanente Marktforschung sowieso einen Überblick haben.
Der Vorteil eine Kombi LOGO / DIE WELT IN SUPER, wäre halt dass wir auch gleich den tollen Solgan mit geschützt hätten. Würden sie hier eine Wort oder Bildmarke eintragen?
Vg, M. M.
Ich wünsche Ihnen, dass Ihre Einschätzung mit den 5 - 10 Jahren doch etwas zu vorsichtig ist und Sie sehr viel schneller bekannt sein werden!
Geben Sie mir doch einmal Feedback, wenn die Marke eingetragen ist. Bei weiteren Fragen zur Eintragung können Sie sich natürlich auch gerne direkt an die Kanzlei wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole Koch, LL.M.
Rechtsanwältin