Neueinbau eines Badezimmers in einem gemeisam Einfamilienhaus ohne meine Zustimm
Fragestellung
Meine Frau will in unserem Einfamilienhaus, das uns beide zur Hälfte gehört, ein neues Badezimmer zu einem Preis von 27.000,- Euro einbauen lassen. Ich finde das weithin überflüssig, Eine kleine Reparatur würde genügen.
Und zwar von dem zusammen erarbeiteten und gesparten Geld.
Wie kann ich diese Ausgabe und diesen Umbau des Hauses verhindern?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend auf Grundlage Ihrer Angaben beantworte:
1. Es handelt sich bei dem gemeinsamen Eigentum an dem Grundbesitz um Bruchteilseigentum, welches der gemeinsamen Verwaltung obliegt.
Danach kann jeder Bruchteilseigentümer die zur Erhaltung des gemeinsamen Grundbesitzes notwenigen Maßnahmen alleine treffen, § 744 BGB. Dies wären in Ihrem Falle die Reparaturen zur Erhaltung des Badezimmers.
2. Eine Modernisierung des Badezimmers übersteigt die im Rahmen des § 744 BGB bestehende Befugnis für jeden Bruchteilseigentümer und bedarf daher eines gemeinsamen Beschlusses, § 747 BGB.
3. Sollte Ihre Frau danach die Modernisierung des Bades beauftragen und dies zur Durchführung anstehen, können Sie gegen Ihre Ehefrau die Unterlassung der baulichen Maßnahme einfordern. Im Falle einer gerichtlichen Klärung wäre eine einstweílige Verfügung zu beantragen bzw. auf Unterlassung klagen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Bewertung des Kunden
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Die Auskunft kam im verabredeten Zeitrahmen und war schlüssig. Mit Bezug auf BGB-Paragrafen.