Nebenkostenerhöung
Fragestellung
Guten Morgen,
unser Vermieter bzw. der Verwalter verlangt von uns eine Nebenkostenerhöung von 50€.
Wäre für uns ja in Ordnung, aber...
Wir wohnten im Dezember 1 Monat dort und Ende Januar wurde abgelesen.
Die Kosten für Januar wurden dabei auf Dezember gelegt ohne die Vorauszahlung für Januar zu berücksichtigen.
Wir haben Widerspruch eingelegt und bekamen nur zurück, es würde alles rechtens sein.
Für Dezember haben wir also 130€ nachgezahlt. Würde man aber den Januar mitrechnen käme nur eine Nachzahlung von 20€ pro Monat, also Dezember und Januar zusammen.
Jetzt drohen Sie uns mit einem gerichtlichen Verfahren, wenn wir die Erhöhung nicht zahlen.
Können wir jetzt noch etwas machen, weil die Erhöhung in keiner Relation steht und nach einem Monat kein Jahresverbrauch errechnet werden kann?
Danke und Gruß
Dennis Beck
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
Sie könnten versuchen, den Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, da der Vermieter anscheinend über die tatsächliche Höhe der Nebenkosten getäuscht hat. Allerdings wäre der Mietvertrag dann sofort beendet und Sie müßten umgehend die Wohnung räumen.
Da der Vermieter anscheinend ein gerichtliches Verfahren erzwingen will, sollten Sie sich darauf vorbereiten und einen örtlichen Anwalt einschalten, um nicht überrascht zu werden und in prozessuale Fallen zu stolpern.
Vor Gericht und auch bereits jetzt sollten Sie den Vermieter auf den fehlerhaften Abrechnungszeitraum hinweisen (sofern tatsächlich Dezember und Januar abgelesen, aber nur Dezember abgerechnet wurde). Auch sollten Sie den Vermieter auf die fehlende Berücksichtigung der Vorauszahlungen für Januar hinweisen.
Hierbei wäre es vorteilhaft, wenn Sie von sich aus eine Erhöhung von € 20 akzeptieren würden, da diese nach Ihren Angaben gerechtfertigt wäre. Dadurch können Sie in dieser Höhe den Prozeß nicht verlieren und die Gegenseite hätte ein höheres Risiko der Prozeßniederlage.
Bei Rückfragen verwenden Sie bitte die kostenlose Kommentarfunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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