Nebenkostenabrechnung
Fragestellung
Sehr geehrte Herr Weber,
nach Ihrem Brief an meinen Vermieter, haben sie geschrieben, dass es nur ein vorläufiger Brief war. Ich habe jetzt die Antwort von ihm bekommen und zeigt, dass Ihr Brief kein Wirkung auf die Abrechnung gegeben hat, obwohl Sie als Gesetzwidrig und fehlerhaft geschrieben haben. Ich habe der Brief Hochgeladen, Bitte lesen sie durch und mir weiter beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Manya
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
in der Tat habe ich den Entwurf versehentlich vorzeitig versandt. Ich bitte das Versehen zu entschuldigen.
Die formale Rechtswidrigkeit beruhte auf der fehlenden Angabe des Abrechnungszeitraumes, da dieser auf Seite eins genannt wurde, die erst später von Ihnen hochgeladen wurde. Dieser Punkt ist damit hinfällig.
Die gemeinsame Abrechnung ist unzulässig, weil die Objekte unterschiedlich genutzt werden (LG Köln NZM 2001, 617).
Auf Seite 4 taucht der Posten Abrechnungs- und Verwaltungskosten mit einem Betrag von € 122,50 auf. Das ist falsch, weil Verwaltungskosten nicht auf den Mieter umgelegt werden dürfen. Das da genannte BGH-Urteil ist unzutreffend, weil es in dem Urteil um Garten- und Hausmeisterkosten ging.
Auf der gleichen Seite 4 tauchen unter dem Posten Stromkosten und Gartenbepflanzung die Unterposten Heckenschere und Verlängerungskabel auf. Beide Unterposten dürfen ebenfalls nicht umgelegt werden.
Im Jahr 2016 wurde die Heizungsanlage wesentlich öfter gereinigt als im Vorjahr, ohne dass ein Grund erkennbar ist. Der Vermieter muß dies begründen.
Weiter wurde 2016 der Ölbrenner viermal für insgesamt € 1231,55 gewartet, während er im Vorjahr nur dreimal für insgesamt € 280,73 gewartet wurde. Diesen Unterschied sollten Sie sich vom Vermieter begründen lassen nachprüfen, ob dies gerechtfertigt ist.
Zusätzlich wurde 2016 wesentlich mehr Heizöl und Heizstrom verbraucht als im Vorjahr. Das läßt sich nur über die Verbrauchswerte und Zähler nachprüfen.
Ich empfehle, diese Punkte gegenüber dem Vermieter anzusprechen und die entsprechenden Unterlagen sehr genau zu prüfen. Gerne kann ich Ihnen ohne Zusatzkosten ein entsprechendes Schreiben erstellen, da ich ja das erste Schreiben zu früh übersandte.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre Rückmeldung, können Sie bitte die genannte Punkte im Brief an dem Vermieter reinschreiben. Bis jetzt verweigert er mir die Rechnung vom letztem Jahr zu geben.
Mit freundlichen grüßen
Michael Manya
ich bedaure die Verspätung.
Bitte finden Sie den Entwurf hier hochgeladen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt