Nachbarschaftsstreit
Beantwortet in unter 1 Stunde
Fragestellung
Nachbar hat einen neuen Zaun auf der Grundstücke grenze errichten lassen.Das Betonfundament für die Befestigung der Zaupfosten befinden sich ca. 25cm auf mein Grundstück(kein Beton auf mein Grundstück) , ebenso ragen die Befestigungs-Schrauben der Zaunpfosten ca. 3cm auf mein Grundstück und sind eine Unfall Gefahr.(Schrauben drehen) Auf meine Mündliche Aufforderung die Mängel unverzüglich zu ändern ist er nicht nachgekommen sondern in Urlaub gefahren.
Des Weiteren hat er die Befestigungswinkel meines Zaunelements abschrauben lassen und mir nicht zurückgegeben. (Diebstahl?)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Herr Ratsuchender,
gerne werde ich Ihnen die gewünschten Informationen mit den entsprechenden Rechtshinweisen zukommen lassen. Leider kann ich nicht sofort auf Ihr Anliegen eingehen, werde es aber in der vorgegebenen Zeit erledigen. Vorab nur soviel - natürlich darf Ihr Nachbar nicht die Grenze ohne Ihr schriftliches Einverständnis mit einem Betonfundament überbauen. Ich werde Ihnen so schnell wie möglich schreiben.
Mit besten Grüßen
Stefan Köster
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Ich werde mich morgen um Ihre Angelegenheit kümmern. Sie müssten mir bitte noch Ihr Bundesland benennen, da es im Baurecht und im Nachbarrecht Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern gibt.
Gruß, Stefan Köster
Ich habe ein Dokument hochgeladen. Das sollten Sie sehen können, oder?
Gruß, Stefan Köster
Sehr geehrter Ratsuchender,
ihre Fragen möchte ich folgendermaßen beantworten.
Generell ist es so, dass eine Grundstücksgrenze nicht überbaut werden darf – auch nicht mit Fundamenten die evtl. unter Rasen, Mutterboden o.ä. verschwinden. Bei Missachtung der Vorschriften, könnten Sie als Nachbar den Rückbau auf das zulässige Maß verlangen und dies auch gerichtlich durchsetzen.
Allerdings gibt es gerade in NRW eine Einfriedungspflicht, wenn beide Grundstücke bebaut sind. Geregelt ist dieses im Nachbarrechtsgesetz (NachbG NRW).
Eine Einfriedung ist eine unmittelbar auf der Grundstücksgrenze errichtete Anlage, die ein Grundstück gegenüber Nachbargrundstücken abgegrenzt und es vor unbefugtem Betreten und vor Beeinträchtigungen, die vom Nachbargrundstück ausgehen, schützt. Einfriedungen sind demnach Zäune, Mauern oder Hecken.
Aus § 32 des NachbG Nordrhein-Westfalen folgt, dass dann, wenn ein Nachbar eine Einfriedung verlangt, der andere Nachbar verpflichtet ist, zusammen mit ihm eine Einfriedung zu schaffen (Ausnahmen hiervon regelt § 34 des NachbG Nordrhein-Westfalen). Diese ist sodann auf der Grundstücksgrenze zu errichten. Wirkt ein Nachbar nicht innerhalb von 2 Monaten nach schriftlicher Aufforderung an der Errichtung der Einfriedung mit, so kann der die Einfriedung verlangende Nachbar die Einfriedung allein errichten und von der Nachbarpartei anteilige Kostenerstattung verlangen.
D.h., wenn Sie Sie Ihrem Nachbarn das Leben schwermachen und auf Rückbau bestehen wollen, dann könnte dieser sich auf das genannte Gesetz berufen und auf eine Einfriedung bestehen. Diese Einfriedung (Zaun) würde direkt mittig auf der Grenze sitzen und die Fundamente je zur Hälfte auf Ihren Grundstücken. Ebenso könnte Ihr Nachbar eine Kostenbeteiligung einfordern.
Bzgl. der herausragenden Schrauben sollten Sie Ihren Nachbarn schriftlich (mit Fristsetzung von ca. 14 Tagen) auffordern diese zu kürzen oder ggf. zu drehen, so dass der Schraubkopf auf Ihrer Grundstücksseite ist, da von der nicht fachgerechten Ausführung eine erhöhte Unfallgefahr ausgeht.
Bzgl. der demontierten Winkel würde ich vielleicht nicht gleich von Diebstahl reden. Inwieweit diese Winkel relevant für Ihren Zaun sind, kann ich schwer einschätzen, da ich die Örtlichkeit nicht kenne. Nehmen Sie diesen Punkt mit in Ihr Schreiben auf und fordern erneut die Herausgabe.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und Sie Ihre Unstimmigkeiten so schnell wie möglich beilegen können.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Köster