Nachbarrecht
Fragestellung
Nachbar benutzt Garage für handwerkliche Arbeiten. Er macht Metalbearbeitung, oft mit Schwiegersohn und bis 22 Uhr. Früher war lauter als jetzt. Dann fährt er die Teile weg oder werden die abgeholt. Garage ist an der Grundstückgrenze, 6 m von unserem Haus entfernt. Was kann ich dagegen tun. Nach meiner mermaliger Ansprache macht er weiter. Meiner Frau hat er zugesagt ein Termin fürs Treffen. Ich habe keine Ahnung ob er Gewerbe hat. In Bebauungsplan ist nur Garage angegeben. Es ist reine Wohnungsgebiet.
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ihre beste Chance besteht in einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung der Ruhestörung. Diese Verfügung können Sie beim örtlichen Amtsgericht, dort bei der Antragsstelle, mündlich und ohne Anwalt beantragen. Sie sollten auch ein sogenanntes Lärmprotokoll erstellen und vorlegen, aus dem genau hervorgeht, wann, wie lange und wie laut der Nachbar in der Garage lärmte.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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