Mobilfunkanbieter im Vetragsdschungel
Fragestellung
Kann ein Mobilfunkanbieter ein Inkasso-Verfahren in einer laufenden Geschäftsbeziehung durchführen?
Meine Frau hat sich im März 2015 ein Handy und ein iPad gekauft. Dazu musste sie sich 3 verschiedene Nummern zulegen, um den günstigsten Tarif zu erhalten. Die Anmeldung vereinbarte der Verkäufer über die Adresse unserer Tochter, da wir seit 2012 im Ausland leben. Sie gab jedoch auch unsere Auslandsadresse an. Im Juni 2015 sperrte der Anbieter den Vertrag, weil keine Rechnungen bezahlt wurden. Wie auch, die Rechnungen landeten im Briefkasten unserer Tochter und die war im Ausland beruflich unterwegs. Wir bezahlten die Rechnungen nachdem wir unsere Rechnungsadressen umgemeldet hatten und die Verträge wurden frei geschaltet. Dachten wir. Doch es wurde ein Vertrag nie freigeschaltet, was aber nie auffiel. Im März 2016 bekamen wir von der Schufa die Nachricht, dass wir einen Eintrag haben. Die Mobilfunkgesellschaft hat den nie bezahlten Vertrag an ein Inkassobüro gegeben und ein Verfahren eröffnet, zu dem wir nie eine Vorladung erhalten haben. Nun haben wir das Inkassobüro des Mobilfunkanbieters angeschrieben und die wollen natürlich die Forderungssumme. Dabei liegt das Problem beim Mobilfunkanbieter selbst, weil er intern eine falsche Adressehttps://youtu.be/snBoulXoJ-s verwendet. Ich befürchte, dass wenn meine Frau die Summe begleicht, völlig zu unrecht den Schufa-Eintrag hinnehmen muss, zumal die anderen beiden Verträge völlig normal beim Anbieter weiterlaufen und immer beglichen wurden und werden. Welche Möglichkeiten haben wir rechtlich den Mobilfunkanbieter aufzufordern, den Schufa-Eintrag zu widerrufen?
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
1. Aufgrund der Vertragsbedingungen ist der Mobilfunkanbieter zur Meldung an die Schufa berechtigt, wenn eine vertragliche Zahlungspflicht verletzt wurde.
2. Da dies hier nicht der Fall ist, ist der unberechtigte Schufaeintrag zu löschen.
Wenden Sie sich daher zunächst an die Schufa und fordern diese auf den Negativeintrag zu löschen. Verweisen Sie auf die strittige Forderung mit dem Mobilfunkanbieter, die mangels Rechnung nicht fällig ist.
3. Gleichzeitig wenden Sie sich an den Mobilfunkanbieter bzw. das Inkassounternehmen. Von dem Inkassounternehmen fordern Sie zunächst den Nachweis einer Bevollmächtigung durch Vorlage einer Vollmacht.
Im Weiteren führen Sie aus, dass der Forderungsbetrag mangels korrekter Rechnung nicht zur Zahlung fällig ist. Fordern Sie daher mit Fristsetzung von einer Woche die Rücknahme des Schufaeintrages, die Ausstellung einer korrekten Rechnung und die Streichung der Verzugs- und Inkassokosten. Die Verzugs- und Inkassokosten sind mangels Fälligkeit der Rechnung nicht begründet. Ebenso ist die Veranlassung des Schufaeintrages nicht begründet, da hierfür mangels einer fälligen Rechnung die Voraussetzungen fehlen.
4. Sollte weder Schufa noch das Mobilfunkunternehmen hieraus eingehen und reagieren, bleibt Ihnen nur eine Klage auf Feststellung, dass der geltend gemachte Betrag nicht fällig ist und der Schufaeintrag zu löschen ist.
Keinesfalls sollten Sie vorbehaltslos und vor Erhalt einer korrekten Rechnung eine Zahlung veranlassen.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei Nachfragen weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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