Mitarbeiterbefragung durch den Betriebsrat
Fragestellung
"Sehr geehrter Herr Steininger,
unser Betriebsrat möchte eine Mitarbeiterbefragung durchführen. Im Anhang eine Datei, in der die Fragen des Betriebsrats sind.
Ich bitte Sie um Prüfung, ob diese Fragstellungen so in Ordnung sind. Insbesondere ob hier Fragen gestellt werden, deren Antworten im Vorfeld eigentlich schon klar sind.
Herzliche Dank.
Mit freundlichen Grüßen
M. T. "
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Stefan Steininger
Sehr geehrter Fragesteller,
gem. § 80 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BertVG hat der Betriebsrat das Recht, auch Umfragen vorzunehmen.
Die Mitarbeiterbefragung darf z. B. Aussagen über die Arbeitszufriedenheit oder Meinungen zu einer geplante Maßnahme des Nichtraucherschutzes enthalten.
Voraussetzung für die Zulässigkeit ist, dass sich die Fragen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats bewegen und die gewählte Art der Informationsbeschaffung oder des Informationsaustausches nicht zu Eingriffen in die Arbeitgebersphäre, zu Störungen des Betriebsablaufs oder des Betriebsfriedens führt (BAG v. 8.2.1977 - 1 ABR 82/74).
Diesen Voraussetzungen dürfte Ihr Fragebogen entsprechen.
Die Fragen stehen auch mit einer BR Tätigkeit im Zusammenhang, so dass auch dies unproblematisch sein dürfte.
Ich hoffe, dass ich Ihnen helfen konnte. Bei Unklarheiten fragen Sie einfach nach.
Mit freundlichen Grüßen
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