Mitarbeiter wie einstellen?
Fragestellung
Hallo,
Ich habe einen Kosmetiksalon , arbeite selbst und habe meinen Mann ebenso angestellt der Vollzeit mitarbeitet.
ich habe eine Freundin welche bei mir arbeiten wollen würde, die ich auch gebrauchen könnte für 2 Stunden am Tag.
Sie ist über Ihren Ehemann kostenlos mitversichert und dürfte ca 450 Euro Verdienen.
Ist es möglich, dass ich sie anstelle Ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen?
Ich meine mal gehört zu haben, dass man unter einer bestimmten Grenze keine zwangsabgaben als Chef hat.
Ich möchte keine Hohen Kosten für diese Hilfsarbeit haben..
Ist es auch sinnvoller jemanden zu 450 Euro als Minijobler anzustellen oder 460 Euro als Hilfskraft?
Laut MinijobRechner wären meine Abgaben in Etwa gleich hoch wie wenn ich die Person auf 460 anstelle, lediglich der Person bleibt mehr vom Netto Lohn übrig. Was wäre da der vor und Nachteil?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrte Ratsuchende,
Bei einem 450 Euro Job zahlt der Arbeitgeber pauschal sämtliche Abgaben. Die Abgabensätze sind gegenüber den Normalsätzen einschl. Arbeitgeberanteilen reduziert. Als Lohnsteuer wird pauschal 2 % übernommen. Für die Krankenversicherung sind 13 % pauschal zu übernehmen. Falls auf die Rentenversicherungspflicht seitens des Angestellten verzichtet wird, wären es pauschal nochmal 15%. Der Vorteil eines Minijobs ist die einfache Abwicklung. Sie müssen keine gesonderte Anmeldung an Finanzamt bzw. Sozialversicherung durchführen. Alles einschl. Zahlungen wird über die Bundesknappschaft abgewickelt. Der bürokratische Aufwand bei regulärer Anmeldung ist weitaus größer.
Ich schlage vor, Sie verwenden die Kommentarfunktion um weitere Unklarheiten zu beseitigen. Sehr gerne werde ich alle sich stellenden Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten. Über eine positive Bewertung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater
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1.:
Das heißt, ich kann die Person für 375 Euro anstellen, zahle laut smart-rechner.de/minijob/rechner.php
122,70 Euro Arbeitgeberanteile drauf und die angestellte Person, muss da sie über Ihren Ehemann versichert ist lediglich Ihren Rentenanteil selbst übernehmen ( Laut rechnet in Höhe von 13,88 Euro ) ?
2.:Mein Arbeitgeberanteil, fließt diese in den Pot der AngestelltenPerson?
2.1:Wäre sie, falls sie diese 13,88 Euro nicht selbst einbezahlt, auch rentenlos bzw hätte sie eine Lücke oder gleiche ich diese durch meinen Arbeitgeber Anteil aus?
3.Kann mein Arbeitgeberanteil geringer werden da die Angestellte person über ihren Ehemann Krankenversichert ist?
1. Rentenanteil
Wenn die angestellte Person nicht auf die Rentenversicherungspflicht verzichtet, muss sie 13,88 Euro zahlen. Es handelt sich um eine Aufstockung Ihres Pauschalbeitrages von 15 % um 3,7 % auf den gesetzlichen Beitragssatz von 18,7 %.
Mit der derzeitigen Versicherungssituation bei ihrem Ehemann hat das nichts zu tun.
2. Krankenversicherung und weiteres
Die Pauschale zur Krankenversicherung müssen Sie unabhängig von einer derzeitigen Mitversicherung beim Ehemann zahlen. Die Mitarbeiterin könnte auch einen Befreiungsantrag von der RV-Pflicht stellen. Dann müssten Sie die 15 % Pauschale zur Rentenversicherung nicht zahlen sowie der Beitrag von 13,88 Euro müsste nicht vom Gehalt einbehalten werden.
Beste Grüße,
Björn Balluff
Steuerberater
Beste Grüße,
Björn Balluff
Kommt diese dann der Arbeitnehmerin zugute oder hat sie eine Lücke oder Ruhestand in ihrer Rente, so dass ihr die Zeit im Alter fehlt.?