Mitarbeiter beschenken
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Thomas,
Ich möchte nur fragen, wie viel Steuern gezahlt werden sollen (wenn das Gesetz dies vorsieht), wenn das Unternehmen 30 Taschen zu je 53 EUR an seine Mitarbeiter weitergibt.
Ist dieser Fall in Artikel 37b Estg vorgesehen?
Mit freundlichen Grüßen
Carlos
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei Geschenken an Mitarbeiter kann die monatliche Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro in Anspruch genommen werden. Sofern diese Grenze noch nicht für andere Sachleistungen an die Mitarbeiter genutzt wurde, können bis zu diesem Wert Sachgeschenke steuer- und sozialversicherungsfrei überlassen werden. In Ihrem Fall liegt der Wert der GEschenke jedoch darüber.
Zu Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit kann ein Geschenk bis 60 € steuerfrei als Aufmerksamkeit gewährt werden. Dies müssen jedoch persönliche Anlässe des Mitarbeiters sein, Feiertage zählen dazu nicht.
Falls die Geschenke im Wert bis 60 € im Rahmen einer Betriebsveranstaltung überreicht werden, können diese in den Freibetrag von 110 € pro Mitarbeiter bei der Betriebsveranstaltung mit einbezogen werden.
Falls diese Ausahmen bei Ihnen nicht in Frage kommen, kann das Geschenk pauschal der Lohnsteuer unterworfen werden.Sie besteuern dann nach § 37b EStG mit 30 %. Dies wären bei den Taschen dann Aufwendungen von 30 Taschen x 53 € x 30% = 477 € Lohnsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag = 26,24 € zzgl. ggf. pauschale Kirchensteuer (je nach Bundesland).
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
Sie haben eine Frage im Bereich Lohnabrechnung?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Antwort des Experten: Ich danke auch!