Minderung Einkommensteuer und Umsatzsteuer
Fragestellung
Hallo,
ich habe versäumt Steuererklärungen für 2013 und 2014 fristgerecht einzureichen.
Jetzt stehen Unsummen zur Begleichung der Steuerschuld an.
Habe schon Einspruch eingelegt und muss bis zum 4.11. begründet haben.
was kann ich tun, um die Beträge zu reduzieren?
LG
A.K.
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Antwort von Steuerberater Björn Balluff
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich antworte zum Start erst einmal allgemein.
Als steuermindernde Tatsachen fallen mir z.B. Reisekosten ein(Km-pauschale, Verpflegungspauschale). Daneben können Versicherungsaufwendungen steuermindernd wirken. Evtl. ist die Situation nicht ganz so schlimm, da Sie Vorauszahlungen getätigt haben?
Als kleines Unternehmen könnten Sie vielleicht Investitionen, die Sie z.B. in 2015 durchgeführt haben, in 2013/2014 jedoch geplant waren. bereits in 2013/2014 gewinnmindernd zu 40% absetzen. Falls Sie bilanzierender Gewerbetreibender sind, könnten Rückstellungen das Mittel der Wahl sein.
Von der Umsatzsteuer her(siehe Ihr Titel) müsste ich mehr über ihren Betrieb wissen, insbesondere die Eingangs- und Ausgangsumsätze.
Geben Sie mir bitte mehr Informationen, damit ich Ihnen noch weitere Möglichkeiten aufzeigen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Balluff
Steuerberater
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ohne mehr Details kann ich Ihnen nicht helfen. Ich müsste z.B. Ihre Einkunfts-Situation verstehen. All dies verbunden mit der Recherche, was man hier noch weiter tun kann, passt leider nicht ganz in das bisherige Honorar hinein. Ich schlage vor, Sie beschreiben die Art und Höhe Ihrer Einkünfte sowie in was Ihre Tätigkeit genau besteht. Daneben müssten Sie bitte das Honorar um 30,-- erhöhen.
Dann können wir durchstarten!
Mit freundichen Grüßen,
Björn Balluff
Steuerberater