Mietvertrag
Fragestellung
Guten Tag,
Sie hatten mir vor ein paar Wochen zu dem unten stehenden Sachverhalt einen Rat gegeben.
Jetzt möchte ich wissen, was ich tun kann/muss, um sie zu verklagen auf Zustimmung zur Kündigung. Hat es überhaupt Aussicht auf Erfolg? Wenn ja, kann ich gegenüber dem Vermieter heute schon kündigen, oder muss ich warten, bis die Klage erfolgreich war? Gibt's dazu einen § ?
-Ihre Antwort zu dem Sachverhalt war u.a.:"Ohne Mitwirkung Ihrer Bekannten ist eine Auflösung des Mietverhältnisses nicht zu erreichen. Wenn diese also nicht zustimmt, den Mietvertrag zu kündigen, müssen Sie sie auf Zustimmung verklagen. Einen Anspruch auf die Zustimmung haben sie aus gesellschaftsrechtlichen Gesichtspunkten."
-Meine Frage war: Ich habe eine Frage zu einem Mietverhältnis; ich bin mit einer Bekannten in ein Haus eingezogen, welches wir beide gemietet haben (Unterschrift unter Mietvertrag von uns beiden); jetzt hat es einen Streit gegeben und es ist mir weiterhin unmöglich hier wohnen zu bleiben. Wie komme ich aus dem Mietvertrag wieder raus. Kann ich einen Nachmieter suchen und muss diesen der Vermieter akzeptieren? Eine Einigung mit der Bekannten ist ausgeschlossen!
Danke
C.S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Hans Joachim Faber
Hallo nochmal,
zunächst müssen Sie herausfinden, ob der Vermieter bvereit wäre, Sie aus dem Mietvertrag zu entlassen, faktisch also mit Ihrer Mitbewohnerin einen neuen Mietvertrag einzugehen. Ich schätze, er wird dazu nicht bereit sein. Das sollten Sie sich dann schriftlich geben lassen. Sodann sollten Sie sofort den Mietvertrag kündigen. Diese Kündigung ist zwar unwirksam ohne die Mitwirkung der Mitbewohnerin, wird aber durch die vor Gericht erstrittene Zustimmung wirksam werden.
Zu verklagen ist die Mitbewohnerin vor dem Amtsgericht, das für Ihren Wohnort, den ich nicht kenne, zuständig ist. In der Klageschrift müssen Sie sich als Kläger(in) und die Mitbewohnerin als Beklagte bezeichnen. Weiter müssen Sie einen Antrag stellen, nämlich dass die Beklagte auf Zustimmung zur Kündigung des Mietvertrages vom ... mit Vermieter ... für das Haus ... verurteilt werden soll. Schließlich müssen Sie auch begründen, warum Sie einen Anspruch darauf haben, dass Ihre Bekannt zustimmen muss (§ 253 ZPO).
Der Anspruch ergibt sich aus § 730 BGB. In Juristensprache heißt es so: Sie hatten zum Zweck des gemeinsamen Wohnens eine Gesellschaft gegründet und jetzt aufgelöst. Nach der Auflösung einer Gesellschaft haben die Gesellschafter untereinander einen Anspruch darauf, dass die anderen an der Auseinandersetzung mitwirken.
Natürlich empfehle ich Ihnen nicht, ein gerichtliches Verfahren ohne anwaltliche Hilfe wahrzunehmen, selbst wenn die Vertretung durch einen Anwalt nicht vorgeschrieben ist. Es gibt sehr viele Möglichkeiten, einen Fehler zu machen, der dazu führt, dass Sie den kompletten Prozess verlieren. Wenn ein Anwalt diesen Fehler macht, muss er Ihnen wenigstens den daraus entstandenen Schaden ersetzen. Ohne Anwalt ersetzt Ihnen niemand die Gerichtskosten und Sie müssen eventuell noch für den Anwalt der Gegenseite bezahlen.
Wenn Sie mir mitteilen, wie hoch die Miete ist, kann ich Sie gerne darüber informieren, was an Kosten auf Sie zukäme, wenn Sie mich mit der Prozessführung beauftragten.
Mit freundlichen Grüßen,
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