Mietvertrag - Wer muss die Reparaturkosten übernehmen?
Fragestellung
Sehr geehrter Rechtsanwalt,
ich wohne in einer Wohnung und zahle Miete, seid neustem ist ein Heizofen defekt, ich hatte den Vermieter darauf hin angesprochen dieser verweigert sich jedoch die Reparaturkosten zu übernehmen. Jetzt wolle ich mal Wissen wer im Recht ist
Habe den relevanten Teil von Mietvertrag beigefügt.
Danke für eine Antwort.
S. Yalcin
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Die Klausel in § 12 Zif 3) des Mietvertrages entspricht gerade noch den Anforderungen der Rechtsprechung an die Wirksamkeit solcher Kleinreparaturregelungen.
Die Verpflichtung bezieht sich auf solche Gegenstände, die ausschließlich oder überwiegend dem Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, die Höchstgrenze im Einzelfall ist mit 80.- € gerade noch im Bereich des Zulässigen, und die Gesamtbelastung pro Jahr (max. 90 % einer Monatskaltmiete) liegt auch gerade noch unterhalb der von der Rechtsprechung gesetzten Höchstgrenze.
Damit sind Sie verpflichtet, die Reparatur zu bezahlen, soweit sie unter 80.- € liegt. Sofern der Rechnungsbetrag höher ist, müssen Sie sich mit 80.- € daran beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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