Mietvertrag prüfen
Aus Datenschutzgründen ist diese Antwort leider nicht verfügbar.
Bewertung des Kunden
Sehr gut und sehr schnell.
Ich hoffe der Rat ist auch wirklich korrekt, denn der Vermieter hat angekündigt die Wohnung nun selbst streichen zu lassen und die Kosten von der Kaution einzubehalten, diese muss ich dann wohl einklagen. Antwort des Experten: Da Sie eine nicht renovierte Wohnung übernommen haben und auch andere Gesichtspunkte gegen eine Klauselwirksamkeit nach der genannten Rechtsprechung sprechen, wird die Klage nach Ihrer Schilderung dann Erfolg haben müssen. Denn deswegen darf der vermieter die Kaution dann nicht einbehalten.
Ich hoffe der Rat ist auch wirklich korrekt, denn der Vermieter hat angekündigt die Wohnung nun selbst streichen zu lassen und die Kosten von der Kaution einzubehalten, diese muss ich dann wohl einklagen. Antwort des Experten: Da Sie eine nicht renovierte Wohnung übernommen haben und auch andere Gesichtspunkte gegen eine Klauselwirksamkeit nach der genannten Rechtsprechung sprechen, wird die Klage nach Ihrer Schilderung dann Erfolg haben müssen. Denn deswegen darf der vermieter die Kaution dann nicht einbehalten.
Beratungsshop - Steuer- und Rechtshilfe zum Festpreis
Lassen Sie Ihre Verträge (z.B. Arbeitsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag, ...), Bescheide oder Nebenkostenabrechnungen von unseren Anwälten schnell und zuverlässig prüfen, oder lassen Sie Ihre AGB und Rechtstexte erstellen!
Bei Unklarheiten haben Sie die Möglichkeit kostenlose Rückfragen zu stellen!
Doch nicht zufrieden? Kein Problem, für viele unserer Produkte bieten wir eine Geld-zurück-Garantie an!