Mietvertrag prüfen
Fragestellung
Bonjour sehr geehrte Damen und Herren,
ich bitte, dass der Mietvertrag+Anlagen überprüft wird, ob unwirksame Klauseln vorhanden sind oder in der Gesamtheit den Mieter zu stark benachteiligen und zusätzlich folgende Sachverhalte prüfen:
- Ist die Staffelmietangabe so zulässig?
- Sind die Repatur/Pflegeklauseln so zulässig?
- Hat es Auswirkungen, das mehrere Sachverhalte, wie das Lüften, mehrmals angesprochen werden?
- Der Grundriss hat ein falsches Mietdatum. Hat es irgendwelche Auswirkungen?
Vielen Dank für die Unterstützung und ich wünsche einen erfolgreichen Tag.
Grüße
Steffen Trutz
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ich komme gerne auf die Anfrage zurück.
Gegen den Vertrag bestehen keine Bedenken. Verstöße gegen das Gesetz oder die Rechtsprechung sind nicht ersichtlich.
1. Die Staffelmiete ist zulässig und beachtet § 557 a BGB. Die Erhöhung darf immer erst nach einem Jahr eintreten und muss als Betrag nicht nur als % Wert ausgewiesen sein. Das ist in der Anlage erfolgt. Die Höhe ist zulässig, wobei das Gesetz hier keinen Grenzwert kennt.
2. Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen auf Seite 3 bzw. in der Anlage 1 ist rechtmäßig, weil keine starren Renovierungsfristen vorgegeben werden. Auch die Klausel zu den Kleinreparaturen ist in Ordnung und benachteiligt Sie nicht unangemessen.
3. Nein, durch die Anlagen wiederholt sich das ein oder andere, das ist aber völlig unschädlich und hat keine Auswirkungen.
4. Es handelt sich erkennbar um einen Schreibfehler, ein falsches Datum spielt auch keine Rolle. Der Grundriss ist ohnehin nicht zwingender Bestandteil des Vertrages.
5. § 3 der Anlage 1 die Kaution ist ebenfalls rechtmäßig, weil Ihnen das Recht in 3 Raten zu zahlen eingeräumt wird.
6. Die Vereinbarungen zu den Betriebskosten ist ebenfalls korrekt, es werden alle Positionen einzeln aufgeführt.
Ich hätte nichts, was geändert werden müsste.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht
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