Mietvertrag prüfen
Fragestellung
Hallo,
bitte prüfen Sie den Mietvertrag, ob er, aus Mietersicht, so zulässig ist, bzw. ob unwirksame/stark benachteiligende Klauseln enthalten sind.
Vielen Dank.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben nachfolgend beantworte:
I. Mietvertrag
1. Vermieterin ist die Centro-Boden Berlin KG. Es handelt sich um eine Wohnung bestehend zwei Zimmer nebst Küche, Bad, Diele, Toilette. Eine Kellerraum ist nicht Mietgegenstand. Das Mietverhältnis beginnt am 01.11.2016. Die ordentliche Kündigung ist für das erste Jahr ausgeschlossen. Die Kündigungsregelungen richten sich nach den gesetzlichen Regelungen.
2. Die Nettomiete beträgt anfänglich EUR 415,- zzgl. der Nebenkosten von EUR 170,-. Strom und Gas sind von Ihnen gesondert zu zahlen.
3. Eine Staffel- oder Indexmiete wird nicht vereinbart. Die Miete ist bis zum dritten Werktag des laufenden Monats auf das angegebene Konto der Bevollmächtigten zu zahlen. Lassen Sie sich hier rein vorsorglich eine Vollmacht der Bevollmächtigten aushändigen aus der hervorgeht, dass diese die Miete vereinnahmen darf.
4. Nach der mietvertraglichen Regelung sind die Schönheitsreparaturen von Ihnen durchzuführen. Die Regelung orientiert sich nicht an einem konkreten Fristplan, so dass die Renovierung vorzunehmen ist, wenn entsprechender Renovierungsbedarf besteht. Die Regelung zu den Schönheitsreparaturen ist wirksam.
Bei Auszug haben Sie die Wohnung in einem sauberen Zustand zurückzugeben.
5. Kleine Reparaturen sind bis zu einem Betrag von EUR 120,- maximal 6 % der Jahresnettomiete ,- zu tragen. Diese Regelung ist aufgrund der betragliche Begrenzung in Ordnung.
6. Eine Tierhaltung bedar bis auf Kleintiere der Einwilligung der Vermieterin.
7. Veränderungen an der Mietsache bedürfen der Einwilligung der Vermieterin.
8. Eine Untervermietung oder eine Änderung der Nutzung außer zu Wohnzwecken bedarf der Zustimmung der Vermieterin.
9. Für die Herstellung eines Namensschildes fallen EUR 12,- an.
10. Die Vermieterin ist berechtigt nach vorheriger Terminabstimmung die Mieträume zu betreten. Der Turnus bestimmt sich danach, ob das Mietverhältnis besteht oder gekündigt wurde. Im Rahmen einer Kündigung kann das Besichtigung aufgrund der Nachmietersuche häufiger erfolgen, als während eines ungekündigten Mietverhältnisses.
Ein Betreten der Mietsache ohne Zustimmung ist nur in dringenden Fällen gestattet, z.B. bei einem Wasserrohrbruch und einem Feuer.
11. Die Mietkaution von drei Monatskaltmieten ist gemäß der beigefügten Staffelung in drei Raten zu zahlen, wobei die erste bereits fällig war. Dies sollte aus meiner Sicht noch mit einem aktuellen Fälligkeitsdatum versehen werden.
II. Anmerkungen
1. Da Sie einen neuen Vertrag abschließen, haben ist eine gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende einzuhalten. im ersten Jahr ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Aus dem Mietvertrag geht nicht hervor, ob die Wohnung in einem renovierten Zustand ist.
III. Ergebnis
Insgesamt ist der Mietvertrag und die Anlage 1 in Ordnung und kann von Ihnen unterschrieben werden.
Achten Sie bei der Übergabe, dass etwaige Mängel, wenn vorhanden, notiert werden.
Ich hoffe ich konnte Ihnen einen hilfreichen Überblick verschaffen. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt
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Vielen Dank für Ihre Anfrage. Könnten Sie die Deadline um 2 Stunden auf 16 Uhr verlängern?
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Beste Grüße
Marcus Schröter
Rechtsanwalt