Mietvertrag kündigen
Beantwortet von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M. in unter 1 Stunde
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Koch,
ich war leider letzte Woche verreist und der Brief ist mittlerweile vom Mieterschutzbund gekommen.
Den Grund der Kündigung kenne ich, welcher auch nicht weiter schlimm ist. Der Grund war letztendlich das wir zwei verschiedene Lebensrhytmen haben und leider in einer sehr hellhörigen Wohnung, Zimmer an Zimmer, leben. Ich komme meistens erst sehr spät nach Hause und meine Mitbewohnerin muss meistens sehr früh aufstehen. Dadurch kam es letztendlich zu Streitigkeiten, um es kurz zu fassen. Jetzt ist normales reden zwischen ihr und mir aber sehr schwierig.
Ich habe das Schreiben vom Mieterschutzbund als Anhang hochgeladen und das ich den Erhalt der Kündigung bestätigt habe.
Für ihr Hilfe würde ich dann gern auch ein Honorar bezahlen.
Schöne Grüße
Daniel
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie, wie der Mieterbund behauptet, die Kündigung zum 01.07. bestätigt?
Falls dies so ist, könnte Ihnen das in einem Räumungsprozess zu Ihren Ungunsten ausgelegt werden.
Nach meiner Einschätzung haben Sie, wie bereits in unserem vorherigen Beratungsvorgang ausgeführt, eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Hierzu müsste die Vermieterin sich allerdings auf die entsprechende Norm § 573 a II iVm I BGB ausdrücklich berufen haben. Dies hat sie jedoch nicht getan! Damit kann sie von diesem Privileg keinen Gebrauch machen, es sei denn sie würde nun erneut kündigen und dieses Mal die Formvorschriften einhalten. Unter Berufung auf den § 573 a BGB könnte Sie nun frühestens zum Ende November kündigen.
Wenn Sie sich nicht auf diese vereinfachte Kündigungsmöglichkeit beruft, müsste sie "normal" kündigen, also einen anerkannten Kündigungsgrund angeben, wie z.B. dauerhafte Nichtzahlung der Miete. Sie hat aber gar keinen Kündigungsgrund angegeben. Sie hat auch nicht darauf hingewiesen, was nötig gewesen wäre, dass Sie der Kündigung widersprechen können. Falls Ihre Vermieterin nicht innerhalb von 14 Tage nach Ablauf der von ihr gesetzten Räumungsfrist der weiteren Nutzung der Räumlichkeiten durch Sie widerspricht, gilt das Mietverhältnis ohnehin als auf unbefristete Dauer fortgesetzt.
Ihre Vermieterin hat mit dieser Kündigung in einem Rechtsstreit keine Aussicht gegen Sie zu obsiegen. Ein Gericht würde aber versuchen, auf einen Vergleich hinzuwirken. Denn ist ist offenkundig, dass die besondere räumliche Nähe, die durch ein Untermietverhältnis entsteht, eine besondere Belastung für die streitenden Parteien darstellt. Ein Gericht wäre darum bemüht, Sie und Ihre Vermieterin auseinander zu bringen. Sie schreiben selbst, dass das Zusammenleben aufgrund des unterschiedlichen Tagesablaufs schwierig ist.
Ich würde Ihnen empfehlen, damit zu beginnen, nach einer anderen Wohnung Ausschau zu halten. Gleichzeitig würde ich versuchen, hier eine Einigung über den Auszugstermin zu erwirken, ggf. auch über den Mieterschutzbund als Vermittler.
So oder so werden Sie voraussichtlich leider in diesem Jahr noch umziehen müssen. Ihre Vermieterin wird spätestens dann formwirksam kündigen, wenn Sie im Prozess auf die Mängel in der Kündigung hingewiesen wird. Gegen den Willen der Vermieterin können Sie nicht dort wohnen bleiben.
Gerade für den Fall, dass Sie vielleicht in einer Stadt wohnen, wo Wohnraum knapp ist, kann ich sehr gut nachvollziehen, wie hart Sie der geforderte Auszug trifft. Letztlich kann sich aber die Hauptmieterin aussuchen, wen sie zur Untermiete in ihre Wohnung aufnimmt, bzw. dort behält. Selbst wenn sich der Untermieter nichts zu Schulden kommen lässt, läuft er Gefahr, sein Zimmer zu verlieren. Dauerhaft kann er sich dagegen nicht wehren. Dies ist ein ganz erheblicher Nachteil dieser Art von Mietverhältnis.
Vielleicht finden Sie statt dessen eine Wohnggemeinschaft, oder können sich ein kleines Appartement anmieten?
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit zunächst weiterhelfen konnte und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
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Ausziehen möchte ich aufjedenfall. Ich würde aber gern drei Monate länger Zeit für die Wohnungssuche haben und in Berlin ist das mit der Wohnungssuche leider nicht immer einfach.
Ich habe bestätigt, dass ich die Kündigung von ihr erhalten habe. Habe die Datei dazu gerade auch hochgeladen("Kündigung.jpg").
Der Mieterschutzbund möchte ja außerdem, dass ich mich bis zum 24.05 melde. Ich wüßte allerdings nicht konkret wie ich argumentieren sollte, außer dass ich auf den § 573 a II zurückgreife.
Hilfsweise können Sie als Härtegrund angeben, dass es Ihnen nicht möglich ist, in der Kürze der Zeit Ersatzwohnraum zu finden. Fügen Sie hierzu bereits unternommene Bemühungen, so vorhanden, bei.
Letztlich sollten Sie Ihre Einigungsbereitschaft zum Auszug signalisieren und einen Vorschlag für einen realistischen Auszugstermin mitteilen.
Mit einer Klage jedenfalls ist keinem gedient. Vor allem vergeht durch diese auch viel Zeit und es entstehen erhebliche Kosten.
Alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
N. Koch, LL.M.
Rechtsanwältin & Mediatorin
Ansonsten würde ich so verfahren, wie bereits mitgeteilt.
Wenden Sie sich an den Mieterbund und signalisieren Sie Ihre Einigungsbereitschaft, teilen aber gleichzeitig mit, dass Sie Zeit benötigen, um eine neue Unterkunft zu finden.
Falls Ihnen dies nicht zu weit geht, teilen Sie auch ruhig mit, dass Sie nicht jede x-beliebige Wohnung nehmen können, da Sie eine Schmerzgrenze haben, was die monatliche Miete angeht.