Mietvertrag Anderl
Fragestellung
Ich habe Ihre Formulierung als Antwortbrief übernommen. Heute ist das Retourmail meiner Vermieterin gekommen:
Sehr geehrte Frau Anderl,
eine Übergabe fand noch nicht statt, ich habe lediglich mit Ihrer Tochter, die gar nicht meine Mieterin ist, eine Sichtung durchgeführt. Und bei den von mir aufgeführten Punkten geht es nicht nur um eine Säuberung, sondern Beschädigungen, die durch Ihre Tochter durchgeführt wurden. Ich hätte jetzt einen Termin mit einer Reinigungsfirma für nächste Woche, die diese Dinge säubern und reparieren könnte. Nur bei dem Vorhang in der Küche bin ich mir nicht sicher, ob sie diese (Rotwein)Flecken reinigen können. Ansonsten werde ich ihn in die Reinigung bringen.
Was die Besichtigungen angeht, ist es doch wohl etwas an den Haaren herbeigezogen, dass die zwei Interessenten (die Termine waren auch mit Ihnen vorher abgesprochen) innerhalb von 10 Minuten die Wohnung dermaßen beschädigt hätten, zumal ich bereits bei Sichtung mit Ihrer Tochter den Boden bemängelt habe. Dass war vor den zwei Besichtigungen.
Leider hat Ihre Tochter oder deren Mitbewohnerin die Wohnung sehr abgewohnt. Mir wäre es auch viel lieber, es wäre anders, ich habe auch keine große Freude daran, mich um Reparaturen bzw. Säuberungen zu kümmern. Bisher habe ich die Wohnung immer picobello übergeben bekommen. Ich habe jetzt wie gesagt, eine Reinigungsfirma für den 8.3. um 9:30 beauftragt - weva verlangt 6 Euro pro qm - das wären dann ca. 408 Euro. Über die Kosten werden wir uns sicherlich gütlich einigen! Ich gehe davon aus, dass Sie der Renovierung zustimmen, da ich ansonsten die Wohnung nicht neu vermieten und so eventuell weitere Kosten für Sie anfallen könnten. Falls Sie der Renovierung nächste Woche nicht zustimmen, teilen Sie mir das bitte unverzüglich mit.
Herzliche Grüsse,
Meine Frage an Sie:
Soll ich den Reinigungstermin am 8.3. (Mietvertrag läuft bis Ende März) bzw. die Kosten akzeptieren oder eine Kostenteilung erfragen? Die Vermieterin hat in einem Mail angedeutet, dass der Nachmieter die Wohnung ev. ab Mitte März übernimmt und uns vorzeitig aus dem Mietvertrag entlässt. Soll ich da definitiv vorher nachhaken und ev. unter dieser Bedingung die vorzeitige und kostengeteilte Reinigung akzeptieren?
Die vermeintlichen Verunreinigungen sind jetzt plötzlich Beschädigungen...
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
In der Tat wäre es am besten, eine gütliche Verhandlungslösung zu suchen. Beachten Sie bitte, dass Sie bis zum Ende des Mietvertrages das Hausrecht in der Wohnung ausüben, und damit auch die Reinigung untersagen könnten. Das kann als Druckmittel dienen. Auch sollten Sie nachhaken, ob die Wohnung vorher vermietet werden kann und ob eine Kostenteilung denkbar ist. Wenn dann der eingesparte Mietbetrag in einer vergleichbaren Höhe wie der Reinigungsbetrag bzw. Ihr Anteil am Reinigungsbetrag liegt, sollten Sie unbedingt der gütlichen Lösung zustimmen.
Bemerkenswert ist auch, dass die Gegenseite nicht so verhärtet klingt wie in dem letzten Schreiben. Die Chancen auf eine gütliche Lösung sind daher gut.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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