Mietvertrag Anderl
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Weber,
Vielen Dank für das nette Telefongespräch vor wenigen Minuten. Ich bin mit Ihrem Kostenvoranschlag über € 100,- einverstanden und möchte Sie bitten, wie vereinbart, mir einen Vorschlag zu einem Antwortschreiben an meine Vermieterin zukommen zu lassen.
Mit herzlichen Grüßen
Elke Anderl
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrte Frau Anderl,
ich schlage folgenden Entwurf vor:
---Beginn Entwurf---
Sehr geehrte Frau Vermieterin,
die in § 11 des Mietvertrags festgeschriebene Pflicht zur Durchführung einer Endreinigung bzw. zur Übernahme der Kosten der Endreinigung ist unwirksam, weil sie die Mieter unangemessen benachteiligt. Um wirksam zu sein, müßte die Notwendigkeit einer Endreinigung von dem Zustand der Wohnung abhängen. Die Klausel sieht aber auf jeden Fall eine Endreinigung vor, macht nur deren Umfang von dem Verschmutzungsgrad abhängig.
Daher muß die Wohnung nur besenrein übergeben werden. Sollte der Begriff "Endreinigung" so weit ausgelegt werden, dass jede Form der Herstellung einer sauberen Wohnung gemeint ist, so ist eine Endreinigung auch bei einer besenreinen Wohnung gegeben.
Sie können daher die Kosten einer Endreinigung keinesfalls von uns ersetzt verlangen, da die Wohnung bereits besenrein übergeben wurde.
Die von Ihnen genannten Punkte sind übliche Gebrauchsspuren, auf deren Beseitigung Sie keinen Anspruch haben, sofern diese Punkte tatsächlich zutreffen. Nachdem Sie mehrere Besichtigungen durchgeführt haben, ist mehr als fraglich, ob die angeblichen Verunreinigungen tatsächlich von meiner Tochter sind und nicht viel mehr von Ihren Mietinteressenten.
Die restlichen Möbel werden von uns abgeholt. Eventuellen Abzügen von der Kaution wird bereits jetzt widersprochen, ich erwarte eine umgehende Abrechnung der Kaution.
Mit freundlichen Grüßen,
---Ende Entwurf---
Selbstverständlich bin ich bereit, den Entwurf nach Ihren Vorstellungen anzupassen.
Telefonisch wurde besprochen, dass Sie den Entwurf auf Ihrem Briefpapier unter Ihrem Namen absenden. Selbstverständlich können Sie den Entwurf nach eigenem Belieben ändern/verwenden, jedoch kann es bei unabgesprochenen Änderungen zu mietrechtlichen Problemen kommen. Ich empfehle daher, Änderungen kurz mir zur Prüfung vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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