Mietverhältnis kündigen
Fragestellung
Müssen 3-Monatsmieten bezahlt werden, wenn der Vermieter sofort renovieren möchte?
Muss ich ihm die Schlüssel sofort aushändigen oder erst nach 3 Monaten?
Bei einer Mietdauer von 40 Jahren ändert sich die Kündigungsfrist?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Sie haben zunächst folgende Möglichkeit:
Treten beim Tod des Mieters keine Personen in das Mietverhältnis ein (weil sie dort schon vorher gewohnt haben insbesondere) oder wird es nicht mit ihnen fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist (stets drei Monate für Sie als nachfolgende Mieterin, nur für den Vermieter beträgt diese Frist bei 40 Jahren sechs Monate mehr) zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mieters und davon Kenntnis erlangt haben, dass ein Eintritt in das Mietverhältnis oder dessen Fortsetzung nicht erfolgt sind.
Daher sollte die Kündigung sofort geschehen, falls Sie eine Fortsetzung nicht wünschen.
Der Vermieter muss Ihnen weiterhin den Gebrauch gewähren und kann nicht sofort renovieren.
Ggf. müssten Sie auch nach dem alten Mietvertrag renovieren - eine 40 Jahre alte Klausel dürfte aber aller Voraussicht nach der neuen Rechtsprechung unwirksam sein, so dass es wieder dem Vermieter obliegt.
Will dieser sofort renovieren und Sie können die Wohnung nicht nutzen, brauchen Sie keine weiteren 3 Monate zu zahlen, der Vertrag könnte dann einvernehmlich aufgehoben werden und Sie könnten den Schlüssel jetzt zurückgeben.
Aber der Vermieter kann weder jetzt von sich aus die Schönheitsreparaturen vornehmen und den Schlüssel verlangen.
Meine Zusammenfassung für Sie:
Müssen 3-Monatsmieten bezahlt werden, wenn der Vermieter sofort renovieren möchte?
Nein.
Muss ich ihm die Schlüssel sofort aushändigen oder erst nach 3 Monaten?
Erst nach drei Monaten, wenn Sie vorher keinen Aufhebungsvertrag abschließen.
Bei einer Mietdauer von 40 Jahren ändert sich die Kündigungsfrist?
Nein, Sie haben als Mietnachfolgerin weiter drei Monate-
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
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