Mietrecht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Pilarski,
Vor 4 Jahren habe ich meine Wohnung im Rohzustand (sprich untapeziert) übernommen. Ich habe auf eigene Kosten tapeziert und gestrichen, im Zuge dessen auch ein paar Wände farbig. Da ich das Mietverhältnis nun gekündigt habe, steht demnächst das Abnahmegespräch an. Bin ich verpflichtet, die Wände wieder neutral zu streichen? Oder kann ich mich darauf berufen, dass ich bei Einzug renoviert habe?
Ichbhabe in der Wohnung Parkett, welchem man aufgrund des weichen Holzes Gebrauchsspuren ansieht. Kann der Vermieter dafür etwas von der Kaution einbehalten?
Vielen Dank im Voraus,
C Oelgardt
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Sach- und Rechtslage ohne die Einsicht in den Mietvertrag nicht möglich ist.
Ihrer Schilderung nach haben Sie einen Mietvertrag über Wohnraum abgeschlossen. Es kommt auf die konkreter Formulierungen und Klauseln im Vertragstext an, ob Sie Schönheitsreparaturen durchführen müssen, die Wände in neutralen Tönen streichen müssen oder Schadenersatz für abgenutztes Parkett zahlen müssen.
Wenn die Durchführung der Schönheitsreparaturen wirksam auf Sie abgebürdet wurde, dann kann es durchaus sein, dass Sie die Wände in neutralen Farben streichen müssen. Ob Sie rein faktisch die Renovierung bei Einzug durchgeführt haben ist zunächst ohne Bedeutung, wenn Sie eine Endrenovierung vereinbart hätten. Normale Gebrauchsspuren bzw. Abnutzung in üblichem Maße würden seitens des Vermieters keinen Schadenersatz begründen, sodass er nicht die Kaution hierfür einbehalten dürfte.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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