Mietrecht
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Pilarski,
folgendes Problem: Der Mieter unserer 1-Zi.-Wohnung hat im März Geld aus dem Tresor seines Arbeitgebers entwendet und sich lt. Information der Polizei ins Ausland abgesetzt. Seitdem besteht keinerlei Kontakt zu seiner (nicht bei uns lebenden) Mutter oder seinen Kindern. Wir gehen nicht davon aus, dass er zurückkehrt.
Im April wurde uns noch Miete überwiesen. Wir haben eine Mietkaution von 320€.
Unsere Fragen: Wie verhalten wir uns in diesem Fall rechtlich korrekt bzgl. einer Kündigung?
Was geschieht mit seinem Inventar (Möbel, Hausrat, Kleidung, persönliche Dinge)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Eingangs möchte ich Ihnen mitteilen, dass eine abschließende Beurteilung der Rechtslage ohne die Einsicht in die Mietverträge nicht möglich ist.
Zwischen Ihnen und Ihrem Mieter besteht ein Mietvertrag nach § 535 BGB. Das ist ein Rechtsverhältnis. Das Rechtsverhältnis zwischen Ihrem Mieter und seinem Arbeitgeber ist jedoch ein anderes Verhältnis. Diese beiden sind zu unterscheiden.
Wenn der Mieter als eine Pflichtverletzung im Rahmen des Arbeitsvertrags gegenüber seinem Arbeitgeber begeht, dann ist davon Ihr Mietverhältnis zu ihm nicht betroffen. Die Mutter des Mieters ist grundsätzlich außen vor zu lassen, da Sie nicht Mietvertragspartei ist.
Sie können einen Mieter nur dann kündigen, wenn Sie einen Grund haben. Ese bestehen die Möglichkeiten der außerordentlichen fristlosen Kündigung, die jedoch einen wichtigen Grund voraussetzt. Die ordentliche Kündigung setzt grundsätzlich auch einen Grund voraus, der zwar keinen wichtigen Grund voraussetzt, jedoch auch vorliegen muss. Regelmäßig kann ein solcher Grund in der Nichtzahlung von zwei aufeinander folgenden Mietzahlungen liegen. In Ihrem Fall teilen Sie jedoch mit, dass die Miete für April überweisen wurde. Insoweit hat der Mieter keine Pflichtverletzung begangen. Dass kein Kontakt zum Mieter besteht, stellt meiner Ansicht nach derzeit auch keinen Grund dar. Denn dies kann allenfalls eine Nebenpflicht sein, die in der Regel keine Kündigung rechtfertigen wird.
Entsprechend des Mietvertrags ist dem Mieter das Nutzungsrecht an der Wohnung eingeräumt. Solange dieser Miete zahlt, besteht grundsätzlich kein gesetzliches Interesse, dass eine Kündigung gerechtfertigt sein könnte. Er kann durchaus im Ausland leben und dennoch eine Wohnung bei Ihnen unterhalten. Solange er seinen mietrechtlichen Pflichten nachkommt, bleibt das Nutzungsrecht bestehen. Da eine Kündigung nicht gerechtfertigt sein dürfte und damit das Mietverhältnis weiter fortbesteht, hat der Mieter auch ein Recht, sein Inventar in der Wohnung zu belassen. Sie würden sich unter Umständen sogar strafbar machen, wenn Sie unberechtigt, seine Sache verbringen.
Wenn der Mieter die Miete zahlt, weshalb möchten Sie ihm denn dann kündigen? Nutzen Sie gerne die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
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