Mietrecht
Fragestellung
Guten Morgen,
ich habe eine Frage zum Mietrecht.Mein Partner hat zum 1.4.2012 eine Wonung mit unbefristetem Mietvertrag angemietet.Dem Eigentümer gehört das ganze Miethaus.Schon zwei Monate nach dem Einzug fragte er,wann mein Partner wieder ausziehen möchte,da er die Wohnung für ein Büro nutzen will. Das hätte er sich ja auch eher überlegen können.Diese Wohnung ist für uns zwar keine Dauerlösung,aber ein Auszug zu dieser Zeit ist auch nicht geplant.Heute morgen nun die schriftiche Aufforderung mit dem Hinweis auf eine Eigenbedarfkündigung.Mein Partner hat viel Geld für einen Markler bezahlt und auch eine Küche einbauen lassen.Wie soll man sich jetzt verhalten und kann der Eigentümer so handeln,nur für ein Büro?
MfG
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
die Gründe für eine berechtigte Eigenbedarfskündigung sind in § 573 BGB geregelt:
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn
"der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt"
Bei der Kündigung ist auf Folgendes zu achten:
"Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind."
Allerdings gibt es noch eine erleichterte Kündigung des Vermieters nach § 573a:
"Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate."
Wenn es sich also um ein Gebäude handelt, dass mehr als zwei Wohnungen besitzt, wovon ich ausgehe, dann müssen gewichtige Gründe für einen Eigenbedarf sprechen, diese Gründe müssten im Kündigungsschreiben explizit genannt werden und die geplante Nutzung als Büro hätte auch nicht schon vorher dem Vermieter offensichtlich sein können. Er muss also Gründe dafür nennen, die ihn jetzt das Büro in Ihrer Wohnung unabdingbar machen lassen und dass diese erst nach Beginn des Mietvertrages entstanden sind.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass es nach einer treuwidrigen Kündigung aussieht, da kurz nach dem Einzug bereits gekündigt worden ist und davon auszugehen ist, dass die Gründe für das Büro bereits vorher bekannt waren und nicht erst plötzlich auftraten.
Sie sollten daher, bis Sie weitere Informationen vom Vermieter bekommen, der Kündigung schriftlich per Einschreiben widersprechen.
Wenn Sie dafür Hilfe brauchen sollten oder weitere Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
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gehe ich recht in der Annahme, dass der Vermieter die Wohnung für sein eigenes Büro nutzen möchte?
Wenn nicht, für wen wäre dies?
Wie viele Mietparteien hat das Haus?
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
wir haben noch keine Kündigung bekommen,aber heute einen Drohbrief,aus dem hervorgeht,daß wir schnellstmöglich ausziehen sollen.Ansonsten erfolgt eine Eigenbedarfskündigung.Wir möchen noch klären,ob er dies für die Nutzung nur als sein Bürö erzwingen kann?!
MfG
wie bereits gesagt, dürfte die Kündigung wegen Treuwidrigkeit unwirksam sein und scheinbar fühlt er sich ja auch nicht auf der sicheren Seite, sonst würde er nicht nur damit drohen, sondern gleich kündigen.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin wegen kostenfreier Nachfragen zur Verfügung stehen möchte.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt