Mietrecht Eigentum "Wohnen" im Kellerraum,der zur einer Wohnung gehört
Fragestellung
Hallo,
ich hoffe ich kann meine Frage verständlich genug stellen.
Folgende Situation:
In einem Mehrfamilien Haus was meiner Mutter gehört ( die im 2. Stock lebt ) "wohne" ich derzeit in einer Kellerwohnung ( ca. 20 qm ) in der die Deckenhöhe unter 2,10m ist und die Fenster nur zur Hälfte den Boden überragen. Am Heizkörper befindet sich ein Wärmezähler, der an die Wohnung im 2.Stock angerechnet wird, genau so bin ich als Person für die Nebenkosten im Haus auch im 2. Stock gemeldet. Die Kellerwohnung verfügt weder um eine Küche noch um eine Dusche, lediglich ist außerhalb der Wohnung eine Toilette mit Waschbecken. Das Warm/Kaltwasser/Strom werden auch der Wohnung im 2. Stock angerechnet und besitzen alle ein eigenen Zähler. ( bis auf Strom der geht über den selben Zähler wie die 2. Etage)
Dieser Raum zählt derzeit meines Wissens nicht in die qm zahl der Wohnung im 2. Stock, da dies nach dem Gesetz kein Wohnraum sonder ein Privater Kelleraum ist.
Darf ich weiterhin in diesem Raum Wohnen bleiben oder könnte das Konsequenzen für den Vermieter/Mieter haben ?
Mit freundlichen Grüßen
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Nach allen Landesbauordnungen ist die Mindesthöhe für Wohnräume deutlich über den in Ihrem Keller vorhandenen "unter 2.10 Meter" festgelegt, so dass davon auszugehen ist, dass dieser Keller nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden darf.
Sollte die entsprechende Behörde Kenntnis erlangen, ist sie verpflichtet, die Nutzung zu untersagen. Diese Untersagungsverfügung kann notfalls gegen Mieter und Vermieter auch mittels Zwanges durchgesetzt werden.
Rechtlich gesehen dürfen Sie also diesen Kellerraum nicht zu Wohnzwecken nutzen.
Mit freundlichen Grüßen
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