Mietkaution
Fragestellung
Einen schönen Tag Herr Joachim,
meine Tochter (22 Jahre Schulabschluss gerade erfolgreich bestanden) wollte mit ihrem damaligen Freund zusammen eine Wohnung beziehen. Vor dem Bezug der Wohnung beendete der Ex Freund die Beziehung. Die Wohnung wurde von ihm fristgerecht gekündigt und bis zur Übergabe auch bewohnt.
Da beide gerade ihren Schulabschluss in der Tasche hatten und Geld so gut wie nicht vorhanden war sprang ich ein und renovierte die Wohnung (Kinderzimmer,Bad,Flur) auf meine Kosten. Auch wurde die fällige Kaution in Höhe von 1280,00€ von mir bezahlt. Der Betrag überwies ich per Online Banking auf das Konto des Ex Freundes. Der Betrag für die Kaution war nur geliehen. Es wurde mündlich vereinbart diesen per Ratenzahlung an mich zurück zu zahlen ist.
Nach einem Telefonat mit dem Ex Freund teilte dieser mir mit dass die Kaution bei der Renovierung der restlichen Räume verbraucht wurde.
Gibt es noch eine Möglichkeit an mein geliehenes Geld zu kommen?
Herzliche Grüße
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst bedanke ich mich herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen. Gerne beantworte ich nun Ihre Frage:
Sofern das Geld nur geliehen worden ist oder darlehensweise überlassen worden ist, besteht auch ein Rückzahlungsanspruch. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Geld hier für die Renovierung verbraucht worden ist, da die Mietkaution selbstverständlich auch lediglich für die Bereitstellung als Sicherungsmittel, allerdings nicht als Verbrauch des Sicherungsmittels, gedacht gewesen ist. Davon gehe ich jedenfalls aus. Anders wäre es gewesen, wenn Sie mit der Überlassung der Mietkaution auch Ihr Einverständnis damit gegeben hätten, dass bei Gebrauch der Mietkaution durch den Vermieter keine Rückzahlung mehr erfolgen müsste.
Gut wäre es gewesen, jedenfalls auch für zukünftige Weggaben von Geld, dass Sie den Zweck und den Umfang einer Geldleihe oder eines Darlehens am besten immer schriftlich vereinbaren, damit es hier nicht zu Schwierigkeiten kommt. Darin sollte sodann auch eine Rückzahlungsverpflichtung enthalten sein.
Allerdings müsste hier die Gegenseite zunächst nachweisen, dass eine Rückzahlung nicht vereinbart gewesen ist und hier eine schenkungsweise Überlassung erfolgt ist. Dies dürfte dem ehemaligen Freund ihrer Tochter durchaus schwer fallen, da es hierzu gerade eben auch keine entsprechende Vereinbarung gibt.
Von daher sollten Sie den Freund ihrer Tochter zunächst außergerichtlich auffordern, die Mietkaution zurückzuzahlen und darauf hinweisen, dass diese eben nur darlehensweise überlassen worden ist und es nicht darauf ankommt, ob hier die Mietkaution verbraucht worden ist.
Den Verbrauch der Mietkaution haben nämlich nicht Sie, sondern der Freund Ihrer Tochter zu verantworten.
Ob sich hier gegebenenfalls ein Rückgriffsanspruch des Freundes auf Ihre Tochter ergibt, da die Wohnung gemeinsam angemietet gewesen ist und damit auch die Renovierungskosten gemeinsam verursacht worden sind, ist jedoch denkbar. Er könnte dann die Hälfte der Renovierungskosten von Ihrer Tochter fordern.
Daher wäre ein möglicher Vergleichsvorschlag, dass er lediglich die Hälfte der Mietkaution an Sie zurückzahlt, wenn Sie Ihre Tochter mit der anderen Hälfte nicht belasten wollen.
Reagiert er darauf nicht, müsste man an die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs denken. Hier könnte zum Beispiel zunächst die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens zielführend sein.
Ich hoffe, dass ich Ihnen zunächst hilfreich antworten konnte und stehe Ihnen bei weiterem Nachfragebedarf jederzeit gerne zur Verfügung.
Bis dahin verbleibe ich mit freundlichen Grüßen
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